1850 Ablehnung durch Preußen. 401
Krieg mit Osterreich, den Mittelstaaten, vielleicht mit Rußland
gefaßt sein. Wie es scheint, schwankte der König ungefähr
eine Woche lang. Dann aber entschied ein energisches Ein-
greifen des Generals von Radowitz. Nachdem das Provi-
sorium der Union bis zum October verlängert war, erhielt
am 17. Juli Graf Bernstorff die Weisung, daß der König
die Besprechungen über das Interim für abgebrochen erkläre,
und den sofortigen Beginn der Verhandlung über die defi-
nitive Bundesverfassung in freien Conferenzen fordere; er
habe versprochen, die Unionsverfassung mit der Verfassung
des weitern Bundes in Einklang zu setzen; dies könne aber
selbstverständlich erst geschehen, wenn die letztere existire; eine
frühere Aufhebung der Unionsverfassung würde mit einer
Demüthigung Preußens gleichbedeutend sein, der sich der
König nimmermehr unterwerfen könnte.
Als Graf Bernstorff diesen Erlaß am 19. Juli dem
Fürsten Schwarzenberg vorlegte, sprach dieser sein lebhaftes
Bedauern aus. Preußens Festhalten an der Verfassung vom
26. Mai mache ihm jede Verhandlung über das Definitivum
in freien Conferenzen unmöglich. Aufgeben jener Verfassung
durch Preußen, und Aufgeben des Bundestags durch Oster-
reich, das seien die sich entsprechenden Schritte zur Ver-
ständigung gewesen. Aber Osterreichs Ehre erlaube nicht den
einen ohne den andern. Die Verheißung, die Unionsverfassung
künftig mit der Bundesverfassung in Einklang zu setzen,
könne ihm nicht genügen. Da die Verfassung vom 26. Mai
bei dem jetzigen Umfange der Union unausführbar sei, so
beweise ihr Festhalten die Absicht Preußens, bei günstigeren
Zeitläufen sie trotz alledem auf ganz Deutschland auszudehnen;
dagegen müsse er feste Bürgschaft haben, Preußen verweigert
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches 1. 26