1850 Verstimmung des Zaren gegen Osterreich. 409
zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes. Aber eine beson-
dere Schwierigkeit erhob sich dagegen. Natürlich konnte auf
Grund des Friedens nichts geschehen, bis derselbe von allen
Betheiligten ratificirt war. Nun hatte sich im Januar die
preußische Regierung von der Bundes-Central-Commission
Vollmacht geben lassen, den Frieden für den deutschen Bund
zu verhandeln und ihn darauf allen deutschen Staaten zur
Ratification vorzulegen — was denn auch gleich am 3. Juli
von Berlin aus geschehen war. Allein die Mittelstaaten, die
durchaus keine Sehnsucht hatten, Preußen den dänischen Pfahl
aus dem Fleische zu ziehen, erklärten jetzt, daß nach der
Wiener Schlußacte von 1820 keine andere Behörde befugt
sei, über Krieg und Frieden des Bundes zu befinden, als das
Plenum des Frankfurter Bundestags; an dieses also habe
Preußen sich zu wenden. Es lag in der Natur der Dinge,
daß Österreich seinen getreuen Verbündeten ebenso entschieden
zustimmte, als Preußen seinen Protest gegen einen von Rechts-
wegen gar nicht existirenden Bundestag erneuerte. So war
die dänische Frage unmittelbar mit der deutschen verflochten,
die Ratification des Friedens nicht zu erlangen, und noch
viel weniger die von Dänemark zur Unterwerfung Holsteins
ersehnte Bundesbehörde zu finden.
Kaiser Nikolaus war ergrimmt über diese unvermuthete
Verzögerung seines heißen Wunsches, und richtete dieses Mal
seinen Unwillen vornehmlich gegen Österreich. Allerdings
sagte er dem preußischen Gesandten, Preußen könnte doch
immerhin in den Bundestag eintreten, welcher aus den
echten Anschauungen conservativer Politik entsprungen sei; er
erkannte aber an, daß Preußen sich redlich um den Frieden
bemüht habe, daß die Unionsfürsten mit wenigen Ausnahmen