Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1850 Verstimmung des Zaren gegen Osterreich. 409 
zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes. Aber eine beson- 
dere Schwierigkeit erhob sich dagegen. Natürlich konnte auf 
Grund des Friedens nichts geschehen, bis derselbe von allen 
Betheiligten ratificirt war. Nun hatte sich im Januar die 
preußische Regierung von der Bundes-Central-Commission 
Vollmacht geben lassen, den Frieden für den deutschen Bund 
zu verhandeln und ihn darauf allen deutschen Staaten zur 
Ratification vorzulegen — was denn auch gleich am 3. Juli 
von Berlin aus geschehen war. Allein die Mittelstaaten, die 
durchaus keine Sehnsucht hatten, Preußen den dänischen Pfahl 
aus dem Fleische zu ziehen, erklärten jetzt, daß nach der 
Wiener Schlußacte von 1820 keine andere Behörde befugt 
sei, über Krieg und Frieden des Bundes zu befinden, als das 
Plenum des Frankfurter Bundestags; an dieses also habe 
Preußen sich zu wenden. Es lag in der Natur der Dinge, 
daß Österreich seinen getreuen Verbündeten ebenso entschieden 
zustimmte, als Preußen seinen Protest gegen einen von Rechts- 
wegen gar nicht existirenden Bundestag erneuerte. So war 
die dänische Frage unmittelbar mit der deutschen verflochten, 
die Ratification des Friedens nicht zu erlangen, und noch 
viel weniger die von Dänemark zur Unterwerfung Holsteins 
ersehnte Bundesbehörde zu finden. 
Kaiser Nikolaus war ergrimmt über diese unvermuthete 
Verzögerung seines heißen Wunsches, und richtete dieses Mal 
seinen Unwillen vornehmlich gegen Österreich. Allerdings 
sagte er dem preußischen Gesandten, Preußen könnte doch 
immerhin in den Bundestag eintreten, welcher aus den 
echten Anschauungen conservativer Politik entsprungen sei; er 
erkannte aber an, daß Preußen sich redlich um den Frieden 
bemüht habe, daß die Unionsfürsten mit wenigen Ausnahmen
	        
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