Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

416 Die Krisis. 1850 
liberalen Landesverfassung von 1831, welche die Staatsdiener 
vor seinen bösen Launen schützte und die Finanzen einer 
scharfen Aussicht der Stände unterstellte. Schon im Jahre 1847 
dachte er an einen Staatsstreich zum Verfassungssturz, erfuhr 
aber, daß sein Officiercorps ihm dazu versagte, und zugleich 
der alte Fürst Metternich ihm eröffnen ließ, eine Verfassung, 
welche seit sechzehn Jahren in anerkannter Wirksamkeit bestehe, 
lasse sich nach Bundesrecht nur auf verfassungsmäßigem Wege 
ändern. Kaum hatte er diese Demüthigung hinunter gewürgt, 
als die große Bewegung von 1848 auch Kurhessen erreichte 
und ihn zu mehrfachen populären Concessionen und zur 
Ernennung liberaler Minister nöthigte, welche dann sehr bald 
die Ruhe und Ordnung herstellten, denen er aber fortan das 
Leben so sauer wie möglich zu machen verstand. In die 
preußische Union hatte er eilig hineingedrängt, in der Hoffnung, 
hier Garantie oder Ersatz für seine im Landtag scharf kritisirte 
Civilliste zu erlangen. Allein die Union bot zu einem solchen 
Finanzgeschäfte kein Mittel; um so mehr empfand er dann 
die Schmälerung seiner Souveränitätsrechte durch die Rechte 
des Unionsvorstandes, und als nach Monate langen Kämpfen 
seine Minister bei ihrem Widerspruch gegen den Austritt aus 
der Union beharrten, entschloß er sich, als Vorstand eines 
neuen Cabinets seinen früheren Minister Hassenpflug zu 
berufen, der bereits in den dreißiger Jahren für ihn heftige 
und brutale Kämpfe gegen den Landtag bestanden, dann 
aber 1837 nach einem persönlichen Zerwürfniß mit dem 
Fürsten den Abschied genommen und das Land verlassen 
hatte. 
Friedrich Wilhelm IV. war Hassenpflug wegen früherer 
der Kurfürstin Mutter, der Tante des Königs, geleisteter
	        
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