416 Die Krisis. 1850
liberalen Landesverfassung von 1831, welche die Staatsdiener
vor seinen bösen Launen schützte und die Finanzen einer
scharfen Aussicht der Stände unterstellte. Schon im Jahre 1847
dachte er an einen Staatsstreich zum Verfassungssturz, erfuhr
aber, daß sein Officiercorps ihm dazu versagte, und zugleich
der alte Fürst Metternich ihm eröffnen ließ, eine Verfassung,
welche seit sechzehn Jahren in anerkannter Wirksamkeit bestehe,
lasse sich nach Bundesrecht nur auf verfassungsmäßigem Wege
ändern. Kaum hatte er diese Demüthigung hinunter gewürgt,
als die große Bewegung von 1848 auch Kurhessen erreichte
und ihn zu mehrfachen populären Concessionen und zur
Ernennung liberaler Minister nöthigte, welche dann sehr bald
die Ruhe und Ordnung herstellten, denen er aber fortan das
Leben so sauer wie möglich zu machen verstand. In die
preußische Union hatte er eilig hineingedrängt, in der Hoffnung,
hier Garantie oder Ersatz für seine im Landtag scharf kritisirte
Civilliste zu erlangen. Allein die Union bot zu einem solchen
Finanzgeschäfte kein Mittel; um so mehr empfand er dann
die Schmälerung seiner Souveränitätsrechte durch die Rechte
des Unionsvorstandes, und als nach Monate langen Kämpfen
seine Minister bei ihrem Widerspruch gegen den Austritt aus
der Union beharrten, entschloß er sich, als Vorstand eines
neuen Cabinets seinen früheren Minister Hassenpflug zu
berufen, der bereits in den dreißiger Jahren für ihn heftige
und brutale Kämpfe gegen den Landtag bestanden, dann
aber 1837 nach einem persönlichen Zerwürfniß mit dem
Fürsten den Abschied genommen und das Land verlassen
hatte.
Friedrich Wilhelm IV. war Hassenpflug wegen früherer
der Kurfürstin Mutter, der Tante des Königs, geleisteter