Die feudale Partei. 33
pflicht, Verwahrung eingelegt, weil dadurch die Bauern der
Herrschaft der Grundherren entzogen und unter die Gewalt
des Königs gestellt würden. Die Aufhebung der Erbunter-
thänigkeit der Bauern bedeutete in ihren Augen den Umsturz
der gesammten socialen Ordnung. Jedesfalls meinten sie,
wenn der Bauer nicht mehr Unterthan des Gutsherrn bleibe,
müsse das bisher ihm anvertraute Grundstück an die Herr-
schaft zurückfallen; dann möge er im Genusse der neuen
Freiheit zusehen, wo er bei Wind und Wetter anderwärts
Unterkunft finde. Sie waren entrüstet, daß fortan auch
Bürgerliche Rittergüter kaufen und Officiere werden könnten,
daß die weitern Pläne der Reformpartei sogar die Steuer-
privilegien und die Patrimonialgerichte des Adels bedrohten.
Und was wäre vollends zu erwarten, wenn aus einer so
nivellirten Gesellschaft mächtige Reichsstände hervorgingen;
damit würde der Weg zu allen Zerstörungen der großen fran-
zösischen Revolution, zum Zerfall der Monarchie und des
ganzen Staatsgebäudes eröffnet. Der König selbst war nicht
immer frei von solchen Sorgen; Jahre lang widerstrebte er
der Verkündung der allgemeinen Wehrpflicht, und hatte besonders
schwere Bedenken gegen die Einführung von Reichsständen.
Indessen wußte ihn Hardenberg allmählich auch für den Plan
einer reichsständischen Verfassung zu gewinnen, so daß er den-
selben 1810 in einem Finanzgesetze öffentlich erwähnen durfte.
Während Stein und Scharnhorst die politische Mündig-
keit des Volkes zur Grundlage ihrer Rüstungen machten,
setzten sie in nicht minder idealem Sinne dem Freiheitskriege
als höchste Aufgabe die Schöpfung eines festgeeinten Deutsch-
land. Zu eindringlich war die Lehre der letzten Jahre ge-
wesen: an seiner Zersplitterung war Deutschland zu Grunde
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches I.