Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

56 Karlsbader Beschlüsse. 
von Stein 1808 eingeschlagenen und von Hardenberg fort- 
gesetzten Reformpolitik. Jene Untersuchung gerieth unter die 
Leitung bureaukratischer und feudaler Absolutisten, und auf 
die Gesinnung, mit welcher sie dann geführt wurde, wirft 
nicht bloß ihre überall angewandte Willkür und Roheit, 
sondern vor Allem der Umstand ein grelles Licht, daß die 
Männer, die an erster Stelle den Geist der Befreiungskriege 
erweckt und genährt hatten, Stein und Gneisenau, Schön 
und Justus Gruner, Schleiermacher und Arndt, Jahn und 
Görres, von den Proceduren dieses Gerichts betroffen oder 
doch in seinen Acten verdächtigt wurden. Sodann aber erhob 
Metternich seine Stimme. In pompösen Erklärungen stellte 
er das rothe Gespenst seinen geängstigten Bundesgenossen 
vor die Augen, eine ungeheuere, durch ganz Deutschland ver- 
zweigte Verschwörung, der nur mit vereinter Kraft und 
schnellstem Vorgehen begegnet werden könne. So gewann 
er Preußens Zustimmung zu dem Plane, eine kleine Zahl 
zuverlässiger Regierungen in Karlsbad zu versammeln, mit 
ihnen die nöthigen Beschlüsse zu vereinbaren, und dann den 
Bundestag zu sofortiger einstimmiger Annahme derselben zu 
zwingen. Neun Minister vereinten sich demnach in Karls- 
bad, um nach Metternich's Anträgen den verruchten Gedanken 
der deutschen Einheit für alle Zukunft aus den deutschen 
Köpfen auszurotten. Es wurde verabredet, das gesammte 
Unterrichtswesen in Deutschland unter polizeiliche Aufsicht zu 
stellen, jede Druckschrift unter 20 Bogen der polizeilichen 
Censur zu unterwerfen, jede in der Erfüllung dieser Gebote 
lässige Regierung durch militärische Execution zu ihrer Pflicht 
anzuhalten, und zur Verfolgung der Demagogen in allen 
deutschen Staaten eine Bundes-Untersuchungscommission in
	        
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