64 Die Verfassungsfrage in Preußen.
Fürst Metternich hatte diese unliebsamen Dinge, die er
nicht hindern konnte, gehen lassen. Man darf wohl ver-
muthen, daß ihm selbst eine straffere Bundesverfassung, die
ihn genöthigt hätte, 90 000 Mann für einen, vielleicht preußi-
schen Bundesfeldherrn jederzeit verfügbar zu halten, wenig
genehm gewesen wäre. Denn noch mehr als in Preußen
drückte hier die Finanznoth, so daß der Friedensstand des
Heers bei doppelter Bevölkerung kaum stärker als der preußische
war. Um so mehr war Metternich darauf bedacht, auf dem
in Teplitz und Karlsbad gelegten Grunde weiter zu bauen,
und damit die preußische Politik in der Abhängigkeit von der
Hofburg festzuhalten.
Trotz der Vereitlung seiner Wünsche hinsichtlich der
innern deutschen Politik und der führenden Stellung Preußens
auf den letzten Wiener Conferenzen hoffte er auf eine günstige
Wendung der politischen Verhältnisse in Berlin selbst, welche
den Hohenzollernstaat wieder unter die Flügel des kaiserlichen
Doppeladlers zurückführen würde.
Er hatte Grund dazu. Auch für uns verlohnt es sich,
der damaligen Abwandlung der preußischen Politik etwas
näher zu treten, da die hier wirksamen Elemente für die
weitere Entwicklung der deutschen Gesammtverfassung eine
große Bedeutung gewonnen haben.
Während Graf Bernstorff in Wien sich anstrengte, die
künftige preußische Verfassung vor jedem Eingriff der Bundes-
gewalt zu sichern, begann in Berlin der König über die Aus-
führung des Gesetzes vom 22. Mai zweifelhaft zu werden.
Noch am 17. Januar 1820 hatte er das von Hardenberg
zum Abschluß gebrachte Gesetz über Steuerreform und Staats-
schulden und darin die Bestimmung unterzeichnet, daß künftig