66 Feudale Opposition.
sie eine Stärkung der Centralisation von ihnen besorgte. Sie
wollte auch von Hardenberg's Provinzialständen, nämlich je
einem großen Landtag für jede der acht neuen Provinzen,
nichts wissen, sondern begehrte die Wiederbelebung der alten
Stände für jede der kleinen Landschaften, die jetzt unter
der preußischen Krone vereinigt waren, für die Kurmark und
für die Neumark, für Magdeburg und für die Grasschaft
Mark, für Cleve und für Geldern u. s. w. Ihr Ideal war
der Zustand vor den Usurpationen des großen Kurfürsten.
Die Bundesacte, sagten ihre Vertreter, haben die Centralisation
für Deutschland abgelehnt, aus Achtung vor der legitimen
Souveränität der deutschen Fürsten. Nun, auch sie seien
ebenso legitime Besitzer ihrer gutsherrlichen und ständischen
Privilegien und hätten einst in ihren Verbänden nach an-
gestammtem Rechte ihre Territorien verwaltet. Überhaupt lasse
sich nur auf solchem Grunde die natürliche und deshalb un-
erschütterliche Staatsordnung aufbauen. Da sei der Gutsherr
die geborene Obrigkeit für die Eingesessenen des Gutes, der
Magistrat die Obrigkeit für die städtischen Bürger, der Pfarrer
die Obrigkeit für die kirchliche Gemeinde, der Landtag die
Obrigkeit für die Landschaft, der König die Obrigkeit für den
ganzen Staat. An cinem Gemeinwesen wie diesem, auf
allen Stufen von obrigkeitlicher Gewalt durchsetzt, und damit
von Zucht und Gehorsam durchdrungen, müßten die Stürme
der Revolution machtlos abprallen. Dabei verwalte jede
dieser Obrigkeiten die Angelegenheiten ihrer Sphäre in schöner
Freiheit, die niedern unbelästigt durch die Bureankratie, der
König ungehindert durch ein herrschgieriges Parlament. Ein
freier König regiere ein freies Volk.
Also nirgends Revolution und Freiheit überall. Nur