Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

66 Feudale Opposition. 
sie eine Stärkung der Centralisation von ihnen besorgte. Sie 
wollte auch von Hardenberg's Provinzialständen, nämlich je 
einem großen Landtag für jede der acht neuen Provinzen, 
nichts wissen, sondern begehrte die Wiederbelebung der alten 
Stände für jede der kleinen Landschaften, die jetzt unter 
der preußischen Krone vereinigt waren, für die Kurmark und 
für die Neumark, für Magdeburg und für die Grasschaft 
Mark, für Cleve und für Geldern u. s. w. Ihr Ideal war 
der Zustand vor den Usurpationen des großen Kurfürsten. 
Die Bundesacte, sagten ihre Vertreter, haben die Centralisation 
für Deutschland abgelehnt, aus Achtung vor der legitimen 
Souveränität der deutschen Fürsten. Nun, auch sie seien 
ebenso legitime Besitzer ihrer gutsherrlichen und ständischen 
Privilegien und hätten einst in ihren Verbänden nach an- 
gestammtem Rechte ihre Territorien verwaltet. Überhaupt lasse 
sich nur auf solchem Grunde die natürliche und deshalb un- 
erschütterliche Staatsordnung aufbauen. Da sei der Gutsherr 
die geborene Obrigkeit für die Eingesessenen des Gutes, der 
Magistrat die Obrigkeit für die städtischen Bürger, der Pfarrer 
die Obrigkeit für die kirchliche Gemeinde, der Landtag die 
Obrigkeit für die Landschaft, der König die Obrigkeit für den 
ganzen Staat. An cinem Gemeinwesen wie diesem, auf 
allen Stufen von obrigkeitlicher Gewalt durchsetzt, und damit 
von Zucht und Gehorsam durchdrungen, müßten die Stürme 
der Revolution machtlos abprallen. Dabei verwalte jede 
dieser Obrigkeiten die Angelegenheiten ihrer Sphäre in schöner 
Freiheit, die niedern unbelästigt durch die Bureankratie, der 
König ungehindert durch ein herrschgieriges Parlament. Ein 
freier König regiere ein freies Volk. 
Also nirgends Revolution und Freiheit überall. Nur
	        
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