Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

Entscheidung des Königs. 67 
für eine Kleinigkeit blieb kein Raum, für die Freiheit der 
Bürger und der Bauern. Und ebenso fraglich war es, wie bei 
dem freien Walten all jener Mediat-Obrigkeiten die Macht 
der Krone und die Einheit des Staats bestehen könnte. 
Dem Fürsten Metternich, dessen ganzes System auf der 
Unmündigkeit des Volkes und der Zersplitterung des deutschen 
Bodens beruhte, waren die feudalen Lehren auf das Höchste 
willkommen. Wie oft hat er dem König vorstellen lassen, 
daß Preußen nach der Verschiedenheit seiner Bestandtheile 
kein Einheitsstaat werden könne. Provinzialstände seien trefflich, 
Reichsstände gefährlich. In gleichem Sinne empfahl er auch 
Herstellung der Binnenzölle anstatt des neuen Grenzgoll- 
systems. Der conservativen Gesinnung der preußischen Be- 
amten traute er nicht über den Weg; um so gewisser sah er 
in den Grundsätzen der altständischen Partei das zuverlässige 
Bollwerk gegen die sociale Revolution. Was ließ sich vom 
österreichischen Standpunkte Dringlicheres zur Empfehlung 
dieser Grundsätze sagen, als daß durch Befolgung derselben 
Preußen sehr bald zur Höhe der österreichischen Zustände 
emporsteigen würde? 
Der König, von den verschiedensten Seiten bestürmt, 
schwankte längere Zeit. Endlich, am 11. Juli 1821, kam 
die Entscheidung. Eine von Hardenberg im modernen Sinn 
entworfene Communalordnung wurde abgelehnt, die Ein- 
richtung der Provinzialstände beschlossen, die Berufung der 
Reichsstände vertagt. Die nähere Gestaltung des ständischen 
Wesens überließ der König seitdem seinem geistreichen Sohne, 
dem den altständischen Anschauungen zugeneigten Kronprinzen. 
Es dauerte dann noch bis 1823, ehe das Gesetz über die 
Provinzialstände fertig war. und als sie endlich an das Licht 
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