Entscheidung des Königs. 67
für eine Kleinigkeit blieb kein Raum, für die Freiheit der
Bürger und der Bauern. Und ebenso fraglich war es, wie bei
dem freien Walten all jener Mediat-Obrigkeiten die Macht
der Krone und die Einheit des Staats bestehen könnte.
Dem Fürsten Metternich, dessen ganzes System auf der
Unmündigkeit des Volkes und der Zersplitterung des deutschen
Bodens beruhte, waren die feudalen Lehren auf das Höchste
willkommen. Wie oft hat er dem König vorstellen lassen,
daß Preußen nach der Verschiedenheit seiner Bestandtheile
kein Einheitsstaat werden könne. Provinzialstände seien trefflich,
Reichsstände gefährlich. In gleichem Sinne empfahl er auch
Herstellung der Binnenzölle anstatt des neuen Grenzgoll-
systems. Der conservativen Gesinnung der preußischen Be-
amten traute er nicht über den Weg; um so gewisser sah er
in den Grundsätzen der altständischen Partei das zuverlässige
Bollwerk gegen die sociale Revolution. Was ließ sich vom
österreichischen Standpunkte Dringlicheres zur Empfehlung
dieser Grundsätze sagen, als daß durch Befolgung derselben
Preußen sehr bald zur Höhe der österreichischen Zustände
emporsteigen würde?
Der König, von den verschiedensten Seiten bestürmt,
schwankte längere Zeit. Endlich, am 11. Juli 1821, kam
die Entscheidung. Eine von Hardenberg im modernen Sinn
entworfene Communalordnung wurde abgelehnt, die Ein-
richtung der Provinzialstände beschlossen, die Berufung der
Reichsstände vertagt. Die nähere Gestaltung des ständischen
Wesens überließ der König seitdem seinem geistreichen Sohne,
dem den altständischen Anschauungen zugeneigten Kronprinzen.
Es dauerte dann noch bis 1823, ehe das Gesetz über die
Provinzialstände fertig war. und als sie endlich an das Licht
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