Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1850 Erste Schritte der kurhessischen Execution. 115 
Leitung eines Bundes-Civilcommissars, des Grafen Rechberg, 
und eines hessischen Regierungscommissars Scheffer, eines 
bekehrten Demokraten, und jetzt nach Convertiten-Weise doppelt 
eifrigen Absolutisten. 
Während des Novembers konnte, wie wir wissen, die 
Execution in Folge des preußischen Einschreitens sich nur 
auf die Bezirke Hanau und Fulda erstrecken. Hier wurde 
der Widerstand der hessischen Beamten und Steuerpflichtigen 
durch das einst von Ludwig XIV. gegen die Reformirten 
erfundene Mittel der Dragonaden gebrochen, hier zu deutsch 
Bequartierungen genannt (im Gegensatz zu der regelmäßigen 
Einquartierung). Dem Rebellen wurden zehn, zwanzig, 
dreißig Mann zur Verpflegung in das Haus gelegt, mit 
einem deutlichen Wink an die Soldaten, ihre Gegenwart dem 
Wirthe möglichst unangenehm zu machen. Die sichere Folge 
war Unfug aller Art im Hause, Besudelung der Zimmer, 
nicht selten schwere Mißhandlung der Personen, und schließ- 
lich der ökonomische Ruin des Betroffenen. Der Versuch des 
preußischen Königs, auf den Kurfürsten in Wilhelmsbad und 
auf die Führer der Opposition in Cassel durch die Herren 
Niebuhr und Delbrück vermittelnd einzuwirken, blieb nach 
günstigem Beginne schließlich doch erfolglos: dann kam die 
Entscheidung in Olmütz, nach welcher Preußen die Fort- 
setzung der Execution dem Wiener Hofe und dessen Ver- 
bündeten überließ, die weitere Regulirung der kurhessischen 
Angelegenheit aber durch Commissare der beiden Höfe und 
ihrer Verbündeten Namens aller deutschen Regierungen Statt 
finden sollte. Preußen ernannte zu diesem Behufe den 
General von Peucker, Osterreich den Grafen Leiningen, 
welchem dann der Bundestag zugleich die Leitung der Exe- 
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