1850 Erste Schritte der kurhessischen Execution. 115
Leitung eines Bundes-Civilcommissars, des Grafen Rechberg,
und eines hessischen Regierungscommissars Scheffer, eines
bekehrten Demokraten, und jetzt nach Convertiten-Weise doppelt
eifrigen Absolutisten.
Während des Novembers konnte, wie wir wissen, die
Execution in Folge des preußischen Einschreitens sich nur
auf die Bezirke Hanau und Fulda erstrecken. Hier wurde
der Widerstand der hessischen Beamten und Steuerpflichtigen
durch das einst von Ludwig XIV. gegen die Reformirten
erfundene Mittel der Dragonaden gebrochen, hier zu deutsch
Bequartierungen genannt (im Gegensatz zu der regelmäßigen
Einquartierung). Dem Rebellen wurden zehn, zwanzig,
dreißig Mann zur Verpflegung in das Haus gelegt, mit
einem deutlichen Wink an die Soldaten, ihre Gegenwart dem
Wirthe möglichst unangenehm zu machen. Die sichere Folge
war Unfug aller Art im Hause, Besudelung der Zimmer,
nicht selten schwere Mißhandlung der Personen, und schließ-
lich der ökonomische Ruin des Betroffenen. Der Versuch des
preußischen Königs, auf den Kurfürsten in Wilhelmsbad und
auf die Führer der Opposition in Cassel durch die Herren
Niebuhr und Delbrück vermittelnd einzuwirken, blieb nach
günstigem Beginne schließlich doch erfolglos: dann kam die
Entscheidung in Olmütz, nach welcher Preußen die Fort-
setzung der Execution dem Wiener Hofe und dessen Ver-
bündeten überließ, die weitere Regulirung der kurhessischen
Angelegenheit aber durch Commissare der beiden Höfe und
ihrer Verbündeten Namens aller deutschen Regierungen Statt
finden sollte. Preußen ernannte zu diesem Behufe den
General von Peucker, Osterreich den Grafen Leiningen,
welchem dann der Bundestag zugleich die Leitung der Exe-
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