Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

136 Thätigkeit des erneuerten Bundestags 1852 
Begünstigung der Fürsten und des Adels, wie sie in Frank— 
furt gang und gäbe war, blickten auch die Regierungen der 
Einzelstaaten mehr mit Mißtrauen als mit Dankbarkeit auf das 
dictatorische Verfahren der Centralgewalt. Das Ergebniß war, 
wie nach den Karlsbader Beschlüssen, eine allseitige Stärkung 
der particularistischen Gesinnung. Lieber gar keine Central- 
gewalt, als eine so gewaltthätige und zugleich so ohnmächtige. 
Entscheidend aber war noch eine andere Thatsache. Die 
Grundlage des Systems, die herzliche Eintracht der beiden 
Großmächte, schon unter Metternich auf wichtigen Gebieten 
sehr problematisch, war durch die Ereignisse von 1848 und 
1849 in der Wurzel vernichtct. Mochten die beiden Höfe 
in dem Kriege gegen den Liberalismus noch so freudig Hand 
in Hand gehen: die tiefe Differenz ihrer Stellung zu den 
Interessen Gesammtdeutschlands, dreißig Jahre lang nach 
Kräften verhüllt, war seit der Märzrevolution unauslöschlich 
zu Tage getreten, und drängte die leitenden Staatsmänner 
beider Seiten, mochten sie es wollen oder nicht, mit eisernem 
Zwange in den weitern Kampf um die großen Parteiprogramme 
von 1849 hinein.
	        
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