Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1852 Versteigerung der deutschen Flotte. 153 
Bundes-Admiral der Nordsee geworden wäre, ohne Preußen 
nicht die Kraft, und mit, d. h. unter Preußen, nicht die 
Neigung zur Übernahme der Aufgabe hatten. So war die 
Sache hoffnungslos schon im Februar 1852, als der Bund 
die Auflösung der Flotte verfügte, falls nicht jener Staaten- 
verein bis zum April zu Stande komme. Bei dem Eintritte 
des Termins war dies nicht geschehen, und die Flotte verfiel 
zum Kummer und zum Scandale von ganz Deutschland dem 
Auctionator. Die Schiffe wurden durch den Oldenburger 
Staatsrath Hannibal Fischer öffentlich versteigert. 
Es war dieselbe Zeit, in welcher der Bundestag seine 
Leistungsfähigkeit durch die Octroyirung der neuen kurhessischen 
Verfassung der deutschen Nation bethätigte. 
Unterdessen begann auch über die handelspolitische Frage 
ein hartnäckiger diplomatischer Kampf zwischen Preußen einer- 
und Osterreich und dessen Genossen andrerseits. 
Wie man weiß, hatten sich die Küstenstaaten Norddeutsch- 
lands dem großen Zollverein, dessen Eingangszölle für 
Colonialwaaren und Weine ihnen zu hoch erschienen, bisher 
nicht angeschlossen; statt dessen waren vielmehr Hannover, 
Oldenburg und Braunschweig 1834 zu einem besondern Steuer- 
verein zusammen getreten, jedoch hatte Braunschweig diesen 
1841 wieder verlassen, um seine Aufnahme in den großen 
Zollverein zu bewirken. Vielfache Verhandlungen, um auch 
Hannover zu dem gleichen Schritte zu bestimmen, blieben 
ohne Erfolg. Der Hof von Hannover sah in dem Beitritt 
zu dem Zollverein eine schwere Beeinträchtigung königlicher 
Souveränität und forderte zur Entschädigung für ein solches 
Opfer so große finanzielle Vorrechte vor allen übrigen Vereins- 
mitgliedern, daß Preußen dieselben stets für unzulässig erklärte.
	        
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