1852 Versteigerung der deutschen Flotte. 153
Bundes-Admiral der Nordsee geworden wäre, ohne Preußen
nicht die Kraft, und mit, d. h. unter Preußen, nicht die
Neigung zur Übernahme der Aufgabe hatten. So war die
Sache hoffnungslos schon im Februar 1852, als der Bund
die Auflösung der Flotte verfügte, falls nicht jener Staaten-
verein bis zum April zu Stande komme. Bei dem Eintritte
des Termins war dies nicht geschehen, und die Flotte verfiel
zum Kummer und zum Scandale von ganz Deutschland dem
Auctionator. Die Schiffe wurden durch den Oldenburger
Staatsrath Hannibal Fischer öffentlich versteigert.
Es war dieselbe Zeit, in welcher der Bundestag seine
Leistungsfähigkeit durch die Octroyirung der neuen kurhessischen
Verfassung der deutschen Nation bethätigte.
Unterdessen begann auch über die handelspolitische Frage
ein hartnäckiger diplomatischer Kampf zwischen Preußen einer-
und Osterreich und dessen Genossen andrerseits.
Wie man weiß, hatten sich die Küstenstaaten Norddeutsch-
lands dem großen Zollverein, dessen Eingangszölle für
Colonialwaaren und Weine ihnen zu hoch erschienen, bisher
nicht angeschlossen; statt dessen waren vielmehr Hannover,
Oldenburg und Braunschweig 1834 zu einem besondern Steuer-
verein zusammen getreten, jedoch hatte Braunschweig diesen
1841 wieder verlassen, um seine Aufnahme in den großen
Zollverein zu bewirken. Vielfache Verhandlungen, um auch
Hannover zu dem gleichen Schritte zu bestimmen, blieben
ohne Erfolg. Der Hof von Hannover sah in dem Beitritt
zu dem Zollverein eine schwere Beeinträchtigung königlicher
Souveränität und forderte zur Entschädigung für ein solches
Opfer so große finanzielle Vorrechte vor allen übrigen Vereins-
mitgliedern, daß Preußen dieselben stets für unzulässig erklärte.