1851 Vertrag über Anschluß des Steuervereins an den Zollverein. 157
einzelnen Artikel ausarbeitete, und zeichnete den Vertrag,
welcher auf den 1. Januar 1854 den Eintritt Hannovers
und Oldenburgs in einen Zollverein mit Preußen und dessen
Zollverbündeten festsetzte, zu Berlin am 7. September. Am
11. theilte ihn darauf Preußen den übrigen Regierungen des
Zollvereins mit. "
Während dieser Verhandlungen aber bereitete sich in
Hannover eine innere Krisis vor: mehrere der ritterschaft-
lichen Verbände hatten sich beschwerend an den Bundestag
mit dem Gesuche um Herstellung und Sicherung ihrer alten
Rechte sowohl in den Provinzialständen, als in der allgemeinen
Ständeversammlung gewandt. In Hannover legte die Be-
völkerung der Sache keine Bedeutung bei, da ja im Jahre
1839 der Bundestag die Beschwerde mehrerer Städte und
Corporationen gegen den rechtswidrigen Staatsstreich Ernst
August's zurückgewiesen hatte, hier aber die den Rittern
mißliebigen Gesetze durchaus verfassungsmäßig unter Zustim-
mung des Königs und beider Kammern zu Stande gekommen
waren. Das Ministerium aber, welches mit großem Nach-
drucke sich gegen jeden Eingriff des Bundestags in die innern
Verhältnisse des Staats verwahrt hatte, war nicht ohne Be-
sorgniß, da ihm eine große Vorliebe des Königs und des
Kronprinzen für die Ritterschaften wohl bekannt war. Als
daher der handelspolitische Ausschuß des Bundestags Sach-
verständige zu seinen Berathungen hinzuzog, und Klenze des-
halb nach Frankfurt gesandt wurde, suchte dieser Herrn von
Bismarck auf, und bemerkte ihm, daß der Vertrag vom
7. September in Hannover zahlreiche Gegner, namentlich
unter der ritterschaftlichen Partei, habe; wenn es dieser gelinge,
durch Erfolge im Bundestag das Ministerium Münchhausen