Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

166 Dualismus im Bunde. 1852 
hatte Hannover versprochen, vor dem 1. März 1853 einen 
den Eintritt in den Zollverein vorbereitenden Vortarif zu 
veröffentlichen. Die betreffende Verordnung war ausgearbeitet, 
wurde aber trotz wiederholter preußischer Erinnerung von 
König Georg nicht vollzogen, so daß man im Herbste 1852 
in Berlin zu besorgen anfing, sie werde überhaupt nicht er- 
scheinen, und damit die ganze Sache ruinirt sein. Es war 
der letzte Anstoß zu dem Entschluß, auf Osterreichs freundliches 
Entgegenkommen einzutreten. 
Es erschien dann der österreichische Minister Freiherr 
von Bruck selbst in Berlin zur Unterhandlung zunächst des 
Handelsvertrags. Gegen die im Entwurfe A von Österreich 
aufgestellten Grundsätze ließ Preußen seine Einwendungen 
fallen; es wurden also für den innern Verkehr zwischen Oster- 
reich und dem Zollverein geringere Eingangszölle für eine 
große Reihe von Waaren verabredet, als beide Theile sie für 
deren Einfuhr aus dem sonstigen Auslande zu erheben ge- 
dachten; würde einer der Theile einen solchen Eingangszoll 
gegen das Ausland künftig herabsetzen, so würde er den 
andern davon drei Monate vorher benachrichtigen, damit 
dieser dann die ihm erforderlich dünkende Gegenmaaßregel 
beim innern Verkehr treffen könnte; keiner der beiden Theile 
aber würde einem ausländischen Staate eine Zollbegünstigung 
zuwenden, welche nicht auch dem andern Theile sofort zu 
Gute käme. Darauf aber brachte Bruck die zweite große 
Frage, die Zolleinigung, zur Sprache. Preußen war auch 
jetzt von ihrer Unmöglichkeit in nationalökonomischer, wie von 
ihrer Bedenklichkeit in politischer Beziehung überzeugt, ließ 
sich jedoch unter den obwaltenden Verhältnissen zu einem nach- 
giebigen Schritte herbei: es sollte sechs Jahre nach dem
	        
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