166 Dualismus im Bunde. 1852
hatte Hannover versprochen, vor dem 1. März 1853 einen
den Eintritt in den Zollverein vorbereitenden Vortarif zu
veröffentlichen. Die betreffende Verordnung war ausgearbeitet,
wurde aber trotz wiederholter preußischer Erinnerung von
König Georg nicht vollzogen, so daß man im Herbste 1852
in Berlin zu besorgen anfing, sie werde überhaupt nicht er-
scheinen, und damit die ganze Sache ruinirt sein. Es war
der letzte Anstoß zu dem Entschluß, auf Osterreichs freundliches
Entgegenkommen einzutreten.
Es erschien dann der österreichische Minister Freiherr
von Bruck selbst in Berlin zur Unterhandlung zunächst des
Handelsvertrags. Gegen die im Entwurfe A von Österreich
aufgestellten Grundsätze ließ Preußen seine Einwendungen
fallen; es wurden also für den innern Verkehr zwischen Oster-
reich und dem Zollverein geringere Eingangszölle für eine
große Reihe von Waaren verabredet, als beide Theile sie für
deren Einfuhr aus dem sonstigen Auslande zu erheben ge-
dachten; würde einer der Theile einen solchen Eingangszoll
gegen das Ausland künftig herabsetzen, so würde er den
andern davon drei Monate vorher benachrichtigen, damit
dieser dann die ihm erforderlich dünkende Gegenmaaßregel
beim innern Verkehr treffen könnte; keiner der beiden Theile
aber würde einem ausländischen Staate eine Zollbegünstigung
zuwenden, welche nicht auch dem andern Theile sofort zu
Gute käme. Darauf aber brachte Bruck die zweite große
Frage, die Zolleinigung, zur Sprache. Preußen war auch
jetzt von ihrer Unmöglichkeit in nationalökonomischer, wie von
ihrer Bedenklichkeit in politischer Beziehung überzeugt, ließ
sich jedoch unter den obwaltenden Verhältnissen zu einem nach-
giebigen Schritte herbei: es sollte sechs Jahre nach dem