Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

186 Näeues Bündniß zwischen Osterreich und Preußen. 1854 
gewährleiste, daß beide Mächte sich jeder Einmischung in die 
innern Angelegenheiten Deutschlands enthielten, und daß sie 
im Voraus ihre Zustimmung aussprächen, falls Preußen, 
sei es in Folge revolutionärer Bewegungen, sei es wegen 
entgegengesetzter Parteinahme einzelner deutscher Staaten, 
sich genöthigt fände, auf's Neue und vielleicht über das 
jetzige Bundesrecht hinaus, die Pflichten auf sich zu nehmen, 
die es im Jahre 1849 erfüllt habe. 
Die englischen Minister waren nach diesen Eröffnungen 
erstaunt, daß Preußens Neutralität ihnen nützlicher sein sollte, 
als der Beistand einer preußischen Armee von 300 000 Mann. 
Ihr Erstaunen wuchs, daß sie, zum Lohne dieser köstlichen 
Neutralität, Preußen unbedingte Vollmacht zur Umgestaltung 
des deutschen Bundes geben sollten. Aber den höchsten Grad 
erreichte ihre Verwunderung, als Baron Bunsen als Preis 
jener „echten und autonomen“ Neutralität 1) noch die weitere 
Bedingung stellte, daß England dem Könige nach, in und 
durch den Frieden das treue Neuenburg wieder verschaffe. 
Wir haben oben berichtet, wie nach der Februar-Revo- 
lution 1848 die radicale Partei in Neuenburg die königlichen 
Behörden vertrieben und eine demokratische Regierung ein- 
gesetzt hatte. Der König, dessen Proteste fruchtlos geblieben. 
erlangte jedoch 1852 von den übrigen Großmächten ein Pro- 
tokoll, welches seine Souveränitätsrechte unbedingt anerkannte 
und Verhandlungen der Mächte darüber einzuleiten, zusagte, 
während deren Dauer der König einseitige Schritte zu unter- 
lassen verhieß. Seitdem hatten die Mächte in der Sache 
keinen Finger gerührt: bei dem Könige aber stand die 
1) Brief des Königs an Bunsen, 9. Jannar 1854.
	        
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