Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

10 Graf Brandenburg in Warschau. 1850 
seinen Verbündeten in Frankfurt tagt. Aber, setzte er hinzu, 
keiner von beiden Theilen darf das Recht beanspruchen, dem 
Andern Gesetze vorzuschreiben, oder factisch auf dessen Gebiet 
hinüber zu greifen. Wer dies thäte, würde mich zum Feinde 
haben.“ Leider, seufzte Rochow, ist es klar, daß er Hessen 
und Holstein zum Gebiete des Bundestags rechnet. 
Alle diese kaiserlichen Außerungen trugen keinen amtlichen 
Charakter; Nikolaus blieb stets bei seinem ersten Worte, daß 
er sich in nichts einmischen wolle, eine wirkliche Unterhandlung 
also nicht mit ihm, sondern nur mit Osterreich zu führen sei. 
Immer aber machte seine Haltung auf Brandenburg tiefen 
Eindruck, und als ihm am 24. October Nesselrode schilderte, 
daß die Verständigung mit Österreich noch durchaus nicht 
unmöglich sei, daß sie es aber ganz sicher werden würde, 
wenn es in Kurhessen zu einem Zusammenstoße preußischer 
und bayerischer Truppen käme, schrieb Brandenburg nach 
Berlin, daß er diese Ansicht theile, und sich deshalb dafür 
ausspreche, daß die preußischen Truppen angewiesen würden, 
die Bayern, wenn sie auf solche- in Kurhessen stießen, nicht 
anzugreifen, sondern einstweilen ihnen gegenüber stehen zu 
bleiben. Allerdings konnte er diese persönliche Meinung dem 
Grafen Nesselrode noch nicht mittheilen, mußte vielmehr 
darauf beharren, daß Preußen das Einrücken der sogenannten 
Bundestruppen in Kurhessen nicht dulden werde. Um so 
mehr stimmte er dem Vorschlage des russischen Ministers zu, 
vor Allem die holsteiner Frage aus der Welt zu schaffen, 
ehe man an die Verhandlung der deutschen Bundesreform 
ginge, und gab nach Berlin die Erwägung anheim, ob man 
nicht, unter steter Betonung der Nichtanerkennung des Bundes- 
tags, thatsächlich zu gleicher Zeit mit Frankfurt Schritte zur
	        
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