1854 Weitere Forderungen Osterreichs. 195
Preußens Zustimmung zu seinem Unternehmen erlangt hätte.
Kaum aber hatte man sich hierüber geeinigt, so trat noch vor
der Unterzeichnung des Vertrags General Heß mit der Er-
klärung hervor, daß ein solcher Fall bereits vorliege, daß
nämlich Osterreich im deutschen Interesse und auf Grund des
Protokolls vom 9. April die Räumung der Fürstenthümer
durch Rußland zu fordern, und im Nothfall durch Waffen-
gewalt zu erzwingen gedenke — und beantragte demnach für
dieses Unternehmen kraft des zweiten Artikels die Sicher-
stellung seines Gebietes durch Preußen. Der Antrag konnte
an sich nach allem Vorausgegangenen nicht überraschen; den-
noch stutzte der König über die so schleunige Einbringung
desselben, besann sich über die möglichen Folgen und berente
beinahe die Bestätigung des Wiener Protokolls. Indessen
wünschte er dringend den Abschluß des Vertrags, und dazu
kam eben jetzt eine scharfe russische Ablehnung früherer preu-
Püischer Vermittlungsvorschläge, welche nach Form und Inhalt
den König in lebhaften Unwillen gegen seinen Schwager ver-
setzte. So genehmigte er gemäß dem Antrage des Generals
Heß einen Zusatzartikel zu dem Vertrage, daß, wenn Rußland
auf eine österreichische, von Preußen unterstützte Aufforderung
die Fürstenthümer nicht räume, dann die von Osterreich zu
ergreifenden Maaßregeln unter den Schutz des zweiten
Artikels fallen würden. Ein offensives beiderseitiges Vorgehen
aber, hieß es weiter, würde erst durch eine Incorporation
der Fürstenthümer — so wie, setzte der König in seinem
Arger über die letzte russische Antwort hinzu, durch einen
Angriff oder Übergang des Balkans von Seiten Rußlands
bedingt.
Hienach wurde das Bündniß nebst Zusatzartikel am
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