1854 Einvernehmen Osterreichs mit den Westmächten. 203
bündniß geblieben; dann kam an mehreren Stellen die Mei—
nung auf, man solle beitreten, um Preußens Widerstand
gegen die Pläne des Grafen Buol kräftigen Rückhalt geben
zu können. Dennoch aber bewegten sich die vorbereitenden
Berathungen der betreffenden Ausschüsse im Schneckenschritt
voran. Erst jetzt, nachdem durch den Abzug der Russen der
bedenkliche Zusatzartikel des Vertrags gegenstandslos ge—
worden, wurde am 21. Juli der Beitritt des Bundes be-
schlossen, wieder mit der vorsichtigen Clausel, daß die Mittel
zur Erreichung des Zweckes weiterer Berathung vorbehalten
blieben. Um die neue Führerrolle Preußens nicht gar zu
offenkundig hervortreten zu lassen, hatte Osterreich überall
mit der Mehrheit gestimmt.
Dies Alles wäre geeignet genug gewesen, den Eifer des
Grafen Buol einiger Maaßen zu dämpfen. Von einem
förmlichen Bündniß mit den Scemächten sah er denn auch
für's Erste ab; indessen ging die Unterhandlung weiter,
welche Bedingungen den Russen für Stillstand und Friedens-
verhandlungen zu stellen wären. In der Sache war man
auf Grund der früheren Wiener Protokolle sehr bald einig,
und auch damit war Graf Buol einverstanden, daß bei der
Berathung die Seemächte sich jede Betheiligung des in so
lästiger Weise friedliebenden Preußen verbaten, dafür aber
Osterreich in einer, fast wie ein Bündniß aussehenden Form
auf die vereinbarten Artikel verpflichteten. Durch Austausch
gleichlautender Noten wurden demnach am 8. August folgende
Forderungen, unter Vorbehalt weiterer Begehren je nach dem
Verlaufe der Kriegsereignisse, beschlossen:
1. Europäische Garantie für die Rechte der Donaufürsten-
thümer, anstatt des früheren russischen Protectorats;