Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1854 Die vier Punkte. 205 
über die Donaufürstenthümer war recht schön und gut, aber 
die Ersetzung desselben durch eine europäische Gesammt- 
Garantie konnte unter Umständen sehr lästige Folgen haben. 
Der dritte und vierte Punkt waren für Deuschland schlecht- 
hin gleichgültig, und zudem kam hier bei ihrer völligen Un- 
bestimmtheit Alles erst auf ihre nähere Auslegung an. Trotz 
alledem beschloß der König am 13. August dem Zaren die 
Annahme der vier Punkte als Ausgangspunkt für Waffen- 
stillstand und Friedensverhandluug zu empfehlen, ließ aber 
in Wien hervorheben, daß er sich damit im Falle der Ab- 
lehnung zu keiner feindlichen Maaßregel gegen Rußland ver- 
pflichte. Während dieses Schriftwechsels hatten die Russen 
die Walachei vollständig geräumt, und am 20. August rückten 
Osterreicher und Türken in das Land ein. Indessen war 
man in Wien nicht ohne Sorge über die Folgen. So be- 
auftragte Graf Buol den Bundestagsgesandten Herrn von 
Prokesch, zunächst vertraulich die Gesinnung der deutschen 
Höfe dort zu sondiren, und dieser stellte darauf, unmittelbar 
vor dem Beginne der üblichen Bundestagsferien, in einer 
Ausschußsitzung die Frage, ob die deutschen Regierungen ge- 
neigt seien, die österreichischen Truppen in den Donaufürsten- 
thümern ebenso wie das eigene Ländergebiet Osterreichs unter 
den Schutz des Aprilbündnisses zu stellen, und ferner, ob die 
Regierungen nach Osterreichs Vorgang sich zu bindender An- 
nahme und Durchführung der vier Punkte verstehen würden. 
Die übrigen Mitglieder des Ausschusses konnten darauf nur zu- 
sagen, nach den Ferien die Antworten ihrer Höfe zu überbringen. 
Anfang September erschien dann eine russische Note 
vom 26. August, welche die unbedingte Ablehnung der vier 
Punkte mit der Erklärung aussprach, Rußland werde fortan
	        
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