1855 Preußen und der deutsche Bund lehnen Truppenhülfe ab. 221
Bundesbeschlusses that er durch eine zweite Depesche von
demselben Tage den weitern Schritt, eine vertrauliche An-
frage an mehrere deutsche Höfe zu richten, ob sie dann einzeln
Osterreich ihre Truppen zur Verfügung stellen würden, unter
Oberbefehl Sr. Majestät des Kaisers, gegen Garantie ihres
jetzigen Besitzstandes und Verheißung eines verhältnißmäßigen
Antheils an dem beim Kriege zu erzielenden Gewinn. Frei-
lich wäre schwer zu sagen gewesen, welche Vortheile etwa
Württemberg oder Hannover aus einem orientalischen Kriege
davon tragen sollten.
Obgleich nun Drouyn de Lhuys diese österreichischen
Anträge durch sehr grobe und dringende Noten unterstützte,
war doch die Folge derselben lediglich eine neue Niederlage
der Wiener Politik. Bayern und Sachsen antworteten so-
gleich ablehnend; mehrere kleinere Staaten wiesen ihre Bundes-
tagsgesandten an, für jeden von beiden Großmächten ein-
gebrachten Antrag, aber für keinen ohne diese Voraussetzung
zu stimmen; selbst das stets getreue Darmstadt wollte seine
Truppen nicht zu Osterreichs Dienst in eine unabsehbare
Ferne weggeben; schließlich blieb das einzige Braunschweig
an Osterreichs Seite. Am 8. Februar erfolgte der Bundes-
beschluß, daß in Abwesenheit jeder Gefahr eines russischen
Angriffs kein Anlaß zur Mobilmachung oder zur Wahl eines
Bundesfeldherrn gegeben sei; jedoch sollten in Betracht der
unsichern Lage Europas, da der Bund für Deutschlands
Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit nach Artikel 2 der Bundes-
acte zu sorgen habe, die Contingente so weit kriegsbereit
gestellt werden, daß sie 14 Tage nach erfolgtem Aufruf zum
Ausmarsch aus ihren Standguartieren befähigt wären.
Das hieß in die Sprache der Praxis übersetzt: mit