Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1850 Berhandlung mit Schwarzenberg. 15 
17 Stimmen und mit, der Competenz des alten Bundestags, 
ohne eine Volksvert etung und unker Aufnahme Gesammt- 
österreichs in den Bund. Aber die dafür durch Preußen 
begehrten Zugeständpisse, die Gleichstellung Preußens mit 
« und die Ubertragung der Executive 
allein an Preußen und SÖsterreich lehnte er ab; den ersten 
Punkt wollte er der Entscheidung sämmtlicher Bundesglieder 
anheim stellen; statt des zweiten schlug er „Begründung einer 
kräftigen Executive“ ohne Nennung der Inhaber vor. Damit 
war geradezu ein Lebenspunkt für Preußen berührt: sollten in 
Zukunft die beiden Großmächte gemeinsam die deutsche Armee 
und die Diplomatie verwalten, so war schon dies in hohem 
Grade mißlich für Preußen; indeß blieb ihm dabei stets die 
negative Möglichkeit, jede schädliche Maaßregel zu verhindern. 
Trat aber nach Schwarzenberg's Vorschlag ein Dritter in 
das Directorium, so daß Majoritätsbeschlüsse möglich wurden, 
so war es aus mit Preußens Unabhängigkeit. 
Brandenburg begnügte sich, den Punkt zu weiterer 
Berichterstattung zu nehmen. 
Gegen den sechsten Punkt, die Anerlennung des freien 
Unirungsrechts, * der Fürst keine Eimwendung, da das- 
    
  
selbe, bemerkte er schon durch Artikel 11 der Bundesacte 
gewährleistet sei. Damit verlor allerdings seine Anerkennung 
für die bestehende Union allen Werth: er hatte ja stets be- 
hauptet, daß diese den Bestimmungen des Artikels 11 wider- 
spreche, also ungesetzlich und aufzuheben sei. Brandenburg 
ging über dies Bedenken hinweg und registrirte den sechsten 
Punkt als angenommen. « 
Man kam zu der Frage, welche den preußischen König 
am meisten, ja beinahe allein interessirte: durch welche
	        
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