1850 Berhandlung mit Schwarzenberg. 15
17 Stimmen und mit, der Competenz des alten Bundestags,
ohne eine Volksvert etung und unker Aufnahme Gesammt-
österreichs in den Bund. Aber die dafür durch Preußen
begehrten Zugeständpisse, die Gleichstellung Preußens mit
« und die Ubertragung der Executive
allein an Preußen und SÖsterreich lehnte er ab; den ersten
Punkt wollte er der Entscheidung sämmtlicher Bundesglieder
anheim stellen; statt des zweiten schlug er „Begründung einer
kräftigen Executive“ ohne Nennung der Inhaber vor. Damit
war geradezu ein Lebenspunkt für Preußen berührt: sollten in
Zukunft die beiden Großmächte gemeinsam die deutsche Armee
und die Diplomatie verwalten, so war schon dies in hohem
Grade mißlich für Preußen; indeß blieb ihm dabei stets die
negative Möglichkeit, jede schädliche Maaßregel zu verhindern.
Trat aber nach Schwarzenberg's Vorschlag ein Dritter in
das Directorium, so daß Majoritätsbeschlüsse möglich wurden,
so war es aus mit Preußens Unabhängigkeit.
Brandenburg begnügte sich, den Punkt zu weiterer
Berichterstattung zu nehmen.
Gegen den sechsten Punkt, die Anerlennung des freien
Unirungsrechts, * der Fürst keine Eimwendung, da das-
selbe, bemerkte er schon durch Artikel 11 der Bundesacte
gewährleistet sei. Damit verlor allerdings seine Anerkennung
für die bestehende Union allen Werth: er hatte ja stets be-
hauptet, daß diese den Bestimmungen des Artikels 11 wider-
spreche, also ungesetzlich und aufzuheben sei. Brandenburg
ging über dies Bedenken hinweg und registrirte den sechsten
Punkt als angenommen. «
Man kam zu der Frage, welche den preußischen König
am meisten, ja beinahe allein interessirte: durch welche