246 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1856
Es war also der einfache Vorschlag, in ganz Deutsch-
land jede Außerung unitarischer oder kleindeutscher Gedanken
polizeilich zu unterdrücken und in den Einzelstaaten die Be-
fugnisse der Kammern einer starken Beschränkung zu unter-
werfen, der Antrag auf eine Wiederholung, bemerkte Bis-
marck, der Karlsbader Beschlüsse von 1819. Daß das
Bekanntwerden eines solchen Entwurfes bei allen liberalen
Parteien einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen hätte,
bedarf keiner Bemerkung: bezeichnend aber für den Wandel
der Zeiten war es, daß Herr von Beust dieses Mal auch bei
den Regierungen fast an keiner Stelle Anerkennung fand.
Sein Freund, Herr von Dalwigk, nannte die Denkschrift
eine hübsche litterarische Produktion, welche viel Wahres und
wenig Neues enthalte. Dem König von Hannover gefiel die
Unterdrückung der Einheitsschwärmer wohl, jedoch gegen die
Errichtung eines Bundesgerichts hatte er schwere Bedenken.
Umgekehrt hielt man in Stuttgart die Schöpfung eines
Bundesgerichts für zweckmäßig, alle andern Vorschläge aber
für unpraktisch. Der Kurfürst von Hessen wollte von gar
keinen Neuerungen an der bestehenden Bundesverfassung etwas
wissen; die von Beust angeregte Beschränkung der ständischen
Rechte hatte er ja in seinem Lande längst durchgesetzt. König
Max von Bayern nahm Anstoß an Beust's Gleichgültigkeit
gegen die Erweiterung der Bundesthätigkeit auf dem Gebiete
materieller Reformen. Aus Berlin übersandte der Minister
von Manteuffel an Beust eine Fülle verbindlicher Worte,
gemischt mit zweifelnden Fragen und geschlossen mit der Bitte
um nähere, zur praktischen Behandlung gceignete Darlegung.
Nur Graf Buol sprach sich Mitte August unbedingt lobend
aus, und erklärte sich bereit, ganz nach dem Karlsbader