Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

246 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1856 
Es war also der einfache Vorschlag, in ganz Deutsch- 
land jede Außerung unitarischer oder kleindeutscher Gedanken 
polizeilich zu unterdrücken und in den Einzelstaaten die Be- 
fugnisse der Kammern einer starken Beschränkung zu unter- 
werfen, der Antrag auf eine Wiederholung, bemerkte Bis- 
marck, der Karlsbader Beschlüsse von 1819. Daß das 
Bekanntwerden eines solchen Entwurfes bei allen liberalen 
Parteien einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen hätte, 
bedarf keiner Bemerkung: bezeichnend aber für den Wandel 
der Zeiten war es, daß Herr von Beust dieses Mal auch bei 
den Regierungen fast an keiner Stelle Anerkennung fand. 
Sein Freund, Herr von Dalwigk, nannte die Denkschrift 
eine hübsche litterarische Produktion, welche viel Wahres und 
wenig Neues enthalte. Dem König von Hannover gefiel die 
Unterdrückung der Einheitsschwärmer wohl, jedoch gegen die 
Errichtung eines Bundesgerichts hatte er schwere Bedenken. 
Umgekehrt hielt man in Stuttgart die Schöpfung eines 
Bundesgerichts für zweckmäßig, alle andern Vorschläge aber 
für unpraktisch. Der Kurfürst von Hessen wollte von gar 
keinen Neuerungen an der bestehenden Bundesverfassung etwas 
wissen; die von Beust angeregte Beschränkung der ständischen 
Rechte hatte er ja in seinem Lande längst durchgesetzt. König 
Max von Bayern nahm Anstoß an Beust's Gleichgültigkeit 
gegen die Erweiterung der Bundesthätigkeit auf dem Gebiete 
materieller Reformen. Aus Berlin übersandte der Minister 
von Manteuffel an Beust eine Fülle verbindlicher Worte, 
gemischt mit zweifelnden Fragen und geschlossen mit der Bitte 
um nähere, zur praktischen Behandlung gceignete Darlegung. 
Nur Graf Buol sprach sich Mitte August unbedingt lobend 
aus, und erklärte sich bereit, ganz nach dem Karlsbader
	        
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