260 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1856
Gewißheit des Krieges keinen Zweifel lasse. Der Beschluß
ging dahin, nach diesen Gesichtspunkten zu handeln. Zwar
legte man sich materiell noch nicht erhebliche Kosten auf.
Indessen, verschiedene Anordnungen wurden ausgefertigt,
wie sie zur Vorbereitung einer Mobilmachung nöthig sind.
Es wurde bestimmt, daß jedes der neun Armcecorps eine
Division nebst deren Landwehr zu dem Kriegszuge abgeben
würde, im Ganzen ungefähr 160000 Mann, von denen
sechs Divisionen Schaffhausen und Basel besetzen, drei eine
Reservestellung einnehmen würden. Militärbevollmächtigte
gingen nach Darmstadt und Carlsruhe, nach Stuttgart und
München, um die Unterbringung und Verpflegung der durch-
marschirenden Truppen im Einzelnen zu regeln. Das Alles
wurde nicht veröffentlicht, aber allen Regierungen mitgetheilt,
und dabei bemerkt, man werde demnächst der Schweiz ein
Ultimatum übersenden, und wenn dann bis zum 2. Januar die
Gefangenen nicht frei seien, an diesem Tage die Mobilmachung
verfügen, von hier an aber der Eidgenossenschaft höhere
Forderungen stellen. Natürlich fand das so vielen Menschen
anvertraute Geheimniß seinen Weg auch in die Presse, und
in den schweizer Zeitungen erhob sich sofort ein gewaltiges
Säbelgerassel mit der Forderung eines Offensivkriegs zum
Umsturz aller Fürstenthrone in Deutschland. Der Bundes-
rath sträubte sich noch, die preußische Drohung oder Napo-
leon's Einverständniß für baare Münze zu nehmen. Da aber
brachte am 17. December der kaiserliche Moniteur eine scharfe
Note, welche das gute Recht und die langjährige Mäßigung
des Preußenkönigs auf der einen, die Gewaltthätigkeit und
Verstocktheit des schweizer Bundesraths auf der andern Seite
constatirte, und zu dem Schlusse kam, die Schweiz werde