Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

260 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1856 
Gewißheit des Krieges keinen Zweifel lasse. Der Beschluß 
ging dahin, nach diesen Gesichtspunkten zu handeln. Zwar 
legte man sich materiell noch nicht erhebliche Kosten auf. 
Indessen, verschiedene Anordnungen wurden ausgefertigt, 
wie sie zur Vorbereitung einer Mobilmachung nöthig sind. 
Es wurde bestimmt, daß jedes der neun Armcecorps eine 
Division nebst deren Landwehr zu dem Kriegszuge abgeben 
würde, im Ganzen ungefähr 160000 Mann, von denen 
sechs Divisionen Schaffhausen und Basel besetzen, drei eine 
Reservestellung einnehmen würden. Militärbevollmächtigte 
gingen nach Darmstadt und Carlsruhe, nach Stuttgart und 
München, um die Unterbringung und Verpflegung der durch- 
marschirenden Truppen im Einzelnen zu regeln. Das Alles 
wurde nicht veröffentlicht, aber allen Regierungen mitgetheilt, 
und dabei bemerkt, man werde demnächst der Schweiz ein 
Ultimatum übersenden, und wenn dann bis zum 2. Januar die 
Gefangenen nicht frei seien, an diesem Tage die Mobilmachung 
verfügen, von hier an aber der Eidgenossenschaft höhere 
Forderungen stellen. Natürlich fand das so vielen Menschen 
anvertraute Geheimniß seinen Weg auch in die Presse, und 
in den schweizer Zeitungen erhob sich sofort ein gewaltiges 
Säbelgerassel mit der Forderung eines Offensivkriegs zum 
Umsturz aller Fürstenthrone in Deutschland. Der Bundes- 
rath sträubte sich noch, die preußische Drohung oder Napo- 
leon's Einverständniß für baare Münze zu nehmen. Da aber 
brachte am 17. December der kaiserliche Moniteur eine scharfe 
Note, welche das gute Recht und die langjährige Mäßigung 
des Preußenkönigs auf der einen, die Gewaltthätigkeit und 
Verstocktheit des schweizer Bundesraths auf der andern Seite 
constatirte, und zu dem Schlusse kam, die Schweiz werde
	        
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