268 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1857
gespalten, England überall energisch auf der Seite der Schweiz,
die drei andern Preußen günstig, Osterreich jedoch meist nach-
giebig gegen die englischen Ansprüche. England wollte zu-
erst von einer Geldleistung der Eidgenossenschaft gar nichts
wissen, und bezeichnete es endlich als eine große Concession,
wenn man dem Könige eine Million bewillige. Sodann fand
die Streichung des Artikels über die Constituante den ein-
stimmigen Beifall aller Mächte; dagegen wurde die Amnestie
und die Frage über die Kosten des Septemberputsches nach
dem preußischen Antrag geregelt; endlich die Kirchengüter
sollten dem Staate verbleiben, aber die Kirchen für die Ein-
künfte derselben entschädigt werden. Sodann erklärten die
Gesandten es für unerläßlich, da der Verzicht des Königs eine
Anderung der Wiener Congreßacte in sich schließe, alle jene
Bestimmungen in einen förmlichen Vertrag zu Sechsen (die
vier Neutralen, Preußen und Schweiz), aufzunchmen. Die
Fortführung des Fürstentitels würden in einem besondern Pro-
tokoll allein die Mächte dem Könige zuerkennen. Diese Vor-
schläge wurden am 20. April den Parteien unterbreitet.
Da bewegte sich dann auf's Neue die Galle des Königs.
Zwar konnte er, gerade auf seinem Standpunkte die Noth-
wendigkeit der Vertragsform nicht läugnen, immer aber war
ihm der Gedanke abscheulich, gemeinsam mit den schweizer
Aufrührern einen solchen Act zu vollziehen. Mit stolzem
Selbstgefühl sagte er, ein Protokoll über den Fürstentitel sei
überflüssig, er behalte hiemit, was er habe; wer werde es
ihm nehmen? Und in noch höherem Tone fuhr er fort: ich
habe zwei Millionen gefordert, nicht weil ich nach Geld lüstern
war, sondern weil die Zahlung eine letzte Anerkennung meines
Rechts enthalten hätte; dieses Princip ist auch durch den