Object: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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kann dem tieferen Blieke nicht entgehen, daß sich die Doktrin 
den Weg zur richtigen Feststellung des von ihr unter ihre For- 
meln zu subsumierenden Tatbestandes durch Vernachlässigung 
der geschichtlichen Entwicklung des durch diese bezeugten, durch 
alle Widersprüche sich hindurchringenden Wesens der Monar- 
chie verlegt hat. Und doch waltet die Empfindung der materiellen 
und formellen Mängel der von der Doktrin mit entschlossener 
Bestimmtheit bebaupteten Souveränität beider Staaten selbst bei 
den leitenden magyarıschen Staatsmännern und bei magyarischen 
Staatsrechtslehrern vor. Die berühmte Rede DEAKs für die Ver- 
mittlung der Wünsche der Nation durch eine Adresse statt durch 
einen Beschluß ergeht sich über die Notwendigkeit, mit der 
Macht zu verhandeln, die de facto besteht, zumal auch die 
europäische Diplomatie mit dem Kaiser von Oesterreich 
Verträge abgeschlossen habe”! Der Aeußerüng DEAKs über die 
Gefährlichkeit der Fortführung der Souveränitätstendenz bis zur 
Personalunion wurde bereits gedacht. In seiner Rede vom 
28. März 1867 kennzeichnet er die Schranken der Unabhängigkeit 
des Landes gegenüber dem in Wien zwischen den Vertrauens- 
männern der Nation und der Regierung des Kaisers verabredeten 
Kompromißentwurf durch die Besorgnis, es werde dessen Ver- 
werfung diese Unabhängigkeit einergrößeren Gefahr 
aussetzen als die Annahme ?”%, 
Was aber die formale Ausprägung der Souveränität Ungarns 
anbelangt, die für die Theorie in voller Reinheit vorliegt, so 
beklagt FERDINANDY, daß der historische Gegensatz zwischen der 
Rechtsstellung, die Ungarn von Rechts wegen gebührt und 
der Lage ist, bei welchem Punkte die Hoheit anfängt, Staatsgewalt zu 
werden. — In einem gewissen Umfange haben auch die österreichischen Ge- 
meinden Organisations-, Gebiets- und Personalhoheit; andererseits sind die 
deutschen Gliedstaaten in jeder dieser Richtungen intensiv beschränkt. Bei 
welchem Intensitätsgrad beginnt nun der Staat? 
273° AEGIDI 8. 96 f. 274 ZOLGER a. 8.0. S. 274. 
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