276 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1857
beschließen zu können, während Bismarck ihr diese Befugniß
ebenso wie den Antrag selbst bestritt und für jede Anderung
des bestehenden Zustandes einstimmige Genehmigung forderte.
Jede Controverse aber über diese Frage rührte, wie wir
wissen, an den tiefsten Grund der Bundesverfassung und
brachte den ganzen Zustand in's Schwanken.
Solche Wechselfälle der Zukunft vor Augen, erhielt
Bismarck von dem Ministerpräsidenten den Auftrag, die Ant-
wort auf die oben erwähnten Buol-Beust'schen Auslassungen
über Bundcsreform zu entwerfen. In dieser am 1. Juli 1857
eingesandten Arbeit zahlte dann Bismarck dem Wiener Cabinet
die Klage, daß Preußen das Hinderniß der Reform sei, mit
Zinsen zurück. Unter reichem Lobe für Beust's patriotische
und einsichtige Bestrebungen machte er ihn auf die Noth-
wendigkeit aufmerksam, von seinem Werke jede Ahnlichkeit mit
den Karlsbader Beschlüssen ferre zu halten; für den Grund-
gedanken des Planes, Herbeiführung größerer Gleichmäßigkeit
in dem Verfassungsrecht der deutschen Staaten, liege die haupt-
sächliche Schwierigkeit in den eigenthümlichen Verhältnissen
der österreichischen Monarchie. Denn diese hinderten die
Regierung, den zum deutschen Bunde gehörigen Landestheilen
ständische Vertretung zu gewähren, welche mit jener der übrigen
deutschen Staaten so weit homogen wären, um die allgemeine
Anwendung gleichmäßiger Grundsätze für sämmtliche Bundes-
staaten zu ermöglichen. Dies gelte auch von dem vorge-
schlagenen Bundesgericht. Wenn alle Bundesglieder sich
dessen Wirksamkeit unterwerfen wollten, so würde Preußen
seine bisherigen Bedenken mit Freuden fallen lassen. Aber
es liege auf der Hand, wie schwer für Osterreich die Lösung
solcher Probleme sei. Auf diesem Gebiete jedoch Einrichtungen