Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

276 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1857 
beschließen zu können, während Bismarck ihr diese Befugniß 
ebenso wie den Antrag selbst bestritt und für jede Anderung 
des bestehenden Zustandes einstimmige Genehmigung forderte. 
Jede Controverse aber über diese Frage rührte, wie wir 
wissen, an den tiefsten Grund der Bundesverfassung und 
brachte den ganzen Zustand in's Schwanken. 
Solche Wechselfälle der Zukunft vor Augen, erhielt 
Bismarck von dem Ministerpräsidenten den Auftrag, die Ant- 
wort auf die oben erwähnten Buol-Beust'schen Auslassungen 
über Bundcsreform zu entwerfen. In dieser am 1. Juli 1857 
eingesandten Arbeit zahlte dann Bismarck dem Wiener Cabinet 
die Klage, daß Preußen das Hinderniß der Reform sei, mit 
Zinsen zurück. Unter reichem Lobe für Beust's patriotische 
und einsichtige Bestrebungen machte er ihn auf die Noth- 
wendigkeit aufmerksam, von seinem Werke jede Ahnlichkeit mit 
den Karlsbader Beschlüssen ferre zu halten; für den Grund- 
gedanken des Planes, Herbeiführung größerer Gleichmäßigkeit 
in dem Verfassungsrecht der deutschen Staaten, liege die haupt- 
sächliche Schwierigkeit in den eigenthümlichen Verhältnissen 
der österreichischen Monarchie. Denn diese hinderten die 
Regierung, den zum deutschen Bunde gehörigen Landestheilen 
ständische Vertretung zu gewähren, welche mit jener der übrigen 
deutschen Staaten so weit homogen wären, um die allgemeine 
Anwendung gleichmäßiger Grundsätze für sämmtliche Bundes- 
staaten zu ermöglichen. Dies gelte auch von dem vorge- 
schlagenen Bundesgericht. Wenn alle Bundesglieder sich 
dessen Wirksamkeit unterwerfen wollten, so würde Preußen 
seine bisherigen Bedenken mit Freuden fallen lassen. Aber 
es liege auf der Hand, wie schwer für Osterreich die Lösung 
solcher Probleme sei. Auf diesem Gebiete jedoch Einrichtungen
	        
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