Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1850 Vorläufige Übereinkunft. 19 
keiten zu vermeiden, und gemeinschaftlich das Land zu be- 
setzen. Mir scheint, die Folgerungen, die man aus der Zu- 
lassung der Execution für die Anerkennung des Bundestags 
durch Preußen ziehen könnte, wären hiemit praktisch beseitigt.“ 
Noch einmal rühmte er die Huld und Gnade des Kaisers 
von Osterreich, welcher allerdings stets wiederhole, daß er 
auf dem Rechtsboden der Verträge stehe. 
Nach wiederholter Verhandlung mit Schwarzenberg kam 
dann am 28. October eine sogenannte vorläufige Überein- 
kunft zu Stande, welche freilich der Thatsache nach nichts 
Anderes war, als die preußische Anerkennung jener drei öster- 
reichischen Wünsche (der Bundesrath von 17 Stimmen, keine 
Volksvertretung beim Bunde, Eintritt Gesammtösterreichs in 
den Bund) und die Nebeneinanderstellung der drei preußischen 
Begehren und der österreichischen Gegenvorschläge, wie wir 
sie oben wiederholt haben, dazu Osterreichs Forderung, daß 
Preußen die Unionsverfassung aufhebe und den Bundestag 
unangefochten lasse. 
Darauf hieß es in der Übereinkunft weiter: unter diesen 
Voraussetzungen und nach erlangter Verständigung über die 
sechs Punkte erklärt sich Osterreich bereit, dieselben mit 
Preußen als gemeinschaftliche Anträge den sämmtlichen übrigen 
deutschen Bundesstaaten vorzulegen, und diese zu Conferenzen 
über die Revision der Bundesacte einzuladen. Als Ort der- 
selben schlägt Preußen Dresden, Osterreich Wien vor. Oster- 
reich nimmt für dieselben die Analogie der Minister-Con- 
ferenzen von 1819 in Aussicht, und begehrt demnach, daß 
das Resultat derselben durch einen förmlichen Bundesbeschluß 
zu einem der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen. 
Grundgesetz des Bundes erhoben werde. 
22
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.