1858 Bundesbeschluß über Holstein. 311
erklärten sich im Bundestage mit dieser Antwort vollkommen
zufrieden gestellt. Hier aber schritt der Prinz von Preußen
mit entscheidendem Nachdruck ein. Auf die erste vorläufige
Kunde von der dänischen Antwort telegraphirte er nach
Berlin, daß sie ungenügend sei, daß der Bundestag energisches
Vorgehen zu beschließen habe, und Preußen hiebei stets die
Initiative nehmen müsse. Es war die Erinnerung an Olmütz,
die hier in ihm aufkochte, es war die Gesinnung, die ihn
am 8. November sagen ließ, Preußen sei stets bereit, das
Recht zu schützen. Bismarck wurde nach Baden berufen, der
Prinz kam mit ihm über das Verfahren am Bundestag über-
ein, und nach einigen Wochen war ein Bundesbeschluß fertig,
welcher dem König-Herzog von Holstein bei längerem Wider-
stand die bewaffnete Execution ankündigte.
Die Rastadter Streitfrage wurde gegen Ende des Jahres
durch ein vermittelndes Abkommen erledigt, und damit die
äußere Eintracht zwischen den beiden Höfen wieder hergestellt.
Mehr wurde allerdings nicht erreicht: der Prinz-Regent blieb
bei dem Entschlusse, Osterreich gegenüber sich freie Hand zu
erhalten.
Nur zu bald aber traten Ereignisse ein, wo es nicht
bloß auf das Vermeiden voreiliger Verpflichtung, sondern auf
die Entschließungen einer positiven Politik ankam. Gleich auf
der Schwelle ihres Wirkens wurde der Regentschaft eine
schwere Probe auferlegt.