Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1850 Radowitz für Krieg. 23 
das Einrücken preußischer Truppen, Zurückwerfen des Gegners, 
Mobilmachung der ganzen Armee, ein Manifest an die Nation, 
Einberufung der Kammern folgen. Halte man diesen Weg 
für zu gefährlich, so sei es die höchste Zeit, unser System 
zu wechseln, d. h. sich an Osterreich und Rußland anzu- 
schließen, und nach Wien unser Eintreten in die Con- 
ferenzen auf der Warschauer Grundlage, so wie unsere Zu- 
stimmung zu der hessischen Bundesexecution anzuzeigen. Diesen 
andern Weg freilich könne er nicht mitmachen. 
Die Minister von Ladenberg und von der Heydt stimmten 
ihm mit lebhaftem Nachdrucke bei. Dagegen erhob sich Frei- 
herr Manteuffel, welcher jetzt durch Brandenburg's Auftreten 
Luft bekommen, im Interesse der conservativen Grundsätze 
für die Zulassung der Execution, und ihm schlossen sich die 
Herren von Rabe und Simons an. 
Beim Schlusse der Verhandlung stellte Brandenburg 
seinerseits, ebenso bestimmt wie vorher Radowitz, die Cabincts- 
frage. Unter den obwaltenden Verhältnissen könne er die 
Verantwortung für den Krieg nicht übernehmen. Wolle man 
denselben vermeiden, so dürften in Kurhessen die Bayern nicht 
angegriffen werden; im entgegengesetzten Falle sei die Mobil- 
machung zu beschleunigen. 
In diesem Augenblicke lief die telegraphische Nachricht 
ein, daß die bayerischen Truppen die hessische Grenze über- 
schritten und die Execution in Hanau begonnen hätten. Darauf 
erhielt General Graf Gröben, der für einen solchen Fall be- 
reits Weisung hatte, Fulda zu besetzen, den weiteren Befehl, 
eine Besatzung nach Cassel zu legen. Neben der politischen, 
war jetzt auch die militärische Ehre Preußens eingesetzt. Die 
Entscheidung war unausfschiebbar.
	        
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