1850 Radowitz für Krieg. 23
das Einrücken preußischer Truppen, Zurückwerfen des Gegners,
Mobilmachung der ganzen Armee, ein Manifest an die Nation,
Einberufung der Kammern folgen. Halte man diesen Weg
für zu gefährlich, so sei es die höchste Zeit, unser System
zu wechseln, d. h. sich an Osterreich und Rußland anzu-
schließen, und nach Wien unser Eintreten in die Con-
ferenzen auf der Warschauer Grundlage, so wie unsere Zu-
stimmung zu der hessischen Bundesexecution anzuzeigen. Diesen
andern Weg freilich könne er nicht mitmachen.
Die Minister von Ladenberg und von der Heydt stimmten
ihm mit lebhaftem Nachdrucke bei. Dagegen erhob sich Frei-
herr Manteuffel, welcher jetzt durch Brandenburg's Auftreten
Luft bekommen, im Interesse der conservativen Grundsätze
für die Zulassung der Execution, und ihm schlossen sich die
Herren von Rabe und Simons an.
Beim Schlusse der Verhandlung stellte Brandenburg
seinerseits, ebenso bestimmt wie vorher Radowitz, die Cabincts-
frage. Unter den obwaltenden Verhältnissen könne er die
Verantwortung für den Krieg nicht übernehmen. Wolle man
denselben vermeiden, so dürften in Kurhessen die Bayern nicht
angegriffen werden; im entgegengesetzten Falle sei die Mobil-
machung zu beschleunigen.
In diesem Augenblicke lief die telegraphische Nachricht
ein, daß die bayerischen Truppen die hessische Grenze über-
schritten und die Execution in Hanau begonnen hätten. Darauf
erhielt General Graf Gröben, der für einen solchen Fall be-
reits Weisung hatte, Fulda zu besetzen, den weiteren Befehl,
eine Besatzung nach Cassel zu legen. Neben der politischen,
war jetzt auch die militärische Ehre Preußens eingesetzt. Die
Entscheidung war unausfschiebbar.