Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1859 Friedenspräliminarien von Villafranca. 329 
Bereits am 8. Juli kam ein Waffenstillstand bis zum 
15. August zum Abschluß. Am 11. Juli fand in Villafranca 
eine persönliche Zusammenkunft der beiden Monarchen Statt, 
wo Napoleon seinem österreichischen Gegner das Friedenswerk 
durch eine erfundene Geschichte erläuterte, unter der Zu- 
stimmung Englands und Rußlands werde Preußen als Ver- 
mittler die Forderung aufstellen, daß Venetien ein unab- 
hängiger Staat unter einem österreichischen Erzherzog werde, 
und die Lombardei, Modena und Parma an Sardinien, 
Toscana an den Herzog von Parma falle — in Wahrheit hatte 
er selbst solche Artikel in London vorlegen lassen — er aber, 
Napoleon, sei bereit, dem von ihm hochverehrten Kaiser viel 
bessere Bedingungen zu gewähren. Er erhob dann in der 
That keinen Widerspruch, daß Venetien so wie Mantua und 
Peschiera, wie bisher österreichisch bleibe, und nur die Lom- 
bardei abgetreten werde; er war einverstanden mit der Wieder- 
einsetzung der vertriebenen Fürsten von Toscana und Modena, 
allerdings mit der Bedingung, daß dazu keine Waffengewalt 
angewandt würde. Franz Joseph nahm dies an, in der gut- 
müthigen Meinung, wenn jene Länder erst von den feindlichen 
Truppen geräumt wären, würden die Einwohner sich beeilen, 
ihre geliebten Landesväter mit Jubel zurückzuholen. Die 
italienischen Staaten sollten dann mit Einschluß Österreichs 
unter dem Vorsitz des Papstes eine Bundesverfassung erhalten, 
Osterreich liberale Institutionen in Venetien gewähren, der 
Paypst eingeladen werden, im Kirchenstaat die unvermeidlichen 
Reformen einzuführen. In einigen Stunden waren diese 
Friedenspräliminarien einträchtig durchgesprochen; darauf 
brachte sie Napoleon eigenhändig, zum Theil unter dem Dictat 
des Grafen Rechberg, zu Papier; die nähere Ausarbeitung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.