Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

344 Deutsche Reformfragen. 1859 
welches erst am 7. Juli die Wahl eines solchen Bundesfeld- 
herrn in Frankfurt beantragt hatte, trotz aller vermittelnden 
Worte Rechberg's sich den preußischen Vorschlag nicht an- 
eignen würde; denn, bemerkte Rechberg, die kleinen nord- 
deutschen Staaten würden sich dem preußischen Oberbefehl 
schließlich unterwerfen müssen, im Süden aber würde Bayern 
unüberwindliche Schwierigkeit gegen die Unterstellung unter 
Osterreich erheben. Damit war das Schicksal des Vorschlags ent- 
schieden; nach Frankfurter Brauch dauerte es freilich noch lange 
Monate, bis der Ausschuß im Mai 1860, mit allen Stimmen 
gegen eine, die Verwerfung desselben dem Bundestage zu 
empfehlen beschloß. 
Unterdessen aber hatte eine andere preußische Action bei 
der Mehrzahl der deutschen Höfe ein nicht geringeres Argerniß 
und eine, wenn möglich, noch peinlichere Stimmung hervor- 
gerufen. 
In der unglückseligen kurhessischen Verfassungssache hatte, 
wie wir uns erinnern, der Bundestag eine Erklärung der Stände- 
versammlung über etwaige Verbesserungen der Verfassung von 
1852 begehrt, welcher hoffentlich die Zustimmung der Re- 
gierung nicht fehlen würde. Hiebei zeigte sich nun die Festig- 
keit und Zähigkeit des hessischen Volksstamms in glänzendem 
Lichte. Zwar erhob sich bei der hoffnungslosen Lage kein 
principieller Widerspruch gegen die Rechtsgültigkeit der 
octroyirten Verfassung. Aber bei jener vom Bunde vorge- 
schriebenen Prüfung derselben vermochte Hassenpflug weder durch 
Überredung und Drohung, noch durch neue Octroyirung, die 
Kammer und die Wähler von einer Forderung erweiterter stän- 
discher Rechte zurückzuhalten. Der Kampf dauerte fünf Jahre 
lang, und hatte keine andere Wirkung, als allmählich immer
	        
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