Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1860 Conferenz der großdeutschen Fürsten. 365 
schlug vor, die Motive des Ausschußgutachtens, nach welchen 
bei dem Eintritt des ganzen österreichischen oder preußischen 
Heeres in den Bundeskrieg besondere Abrede vorbehalten bliebe, 
ausdrücklich anzuerkennen, und danach den Prinz-Regeuten 
zu bitten, entweder seinen Antrag zurückzuziehen, oder doch 
gegen den bevorstehenden Bundesbeschluß nicht wieder Protest 
einzulegen. Aber dagegen erhob sich König Georg von Hannover 
mit lebhaftem Eifer. Danach würde Preußens Plan für den 
Kriegsfall dennoch verwirklicht; lasse es sich nicht erreichen, 
daß die beiden Großmächte je drei Armeecorps bundesmäßig 
unter den gewählten Bundesfeldherrn stellten, so sei es dann 
das Beste, drei Armeen zu bilden, neben jenen der Großmächte 
die übrigen Bundestruppen, deren Feldherr von den betreffen- 
den Regierungen gewählt, und nach Bundesrecht geleitet und 
beaufsichtigt würde. Auch hier zeigte sich ein einhelliger 
Beschluß unmöglich; man begnügte sich endlich mit einem 
Auftrage für König Max von Bayern, mit dem Prinz- 
Regenten Namens der deutschen Fürsten sowohl hierüber, als 
über die Unterdrückung des Nationalvereins mit möglichstem 
Nachdruck zu unterhandeln. 
König Georg aber vermochte sich dabei nicht zu be- 
ruhigen. Gleich nach der Besprechung dictirte er noch eine 
Denkschrift über die Kriegsverfassung für seine Freunde, des 
Inhalts, daß nach den bestimmten Erklärungen des Prinz- 
Regenten bei einem Kriege die Bundeskriegsverfassung in 
ihrer jetzigen Gestalt auffliegen würde, das wäre jedoch ein 
Ereigniß von der größten politischen Tragweite, denn der 
damit durchgeführte Dualismus würde die Einheit Deutsch- 
lands zerreißen, aber auch die Axt an die Wurzel der fürst- 
lichen Souveränität legen. Nun sei eins ihrer Hauptmomente
	        
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