Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

386 Streit über die Heeresreform in Preußen. 1860 
Allein er erklärte das Ausscheiden der Landwehr aus der 
Feldarmee für eine Ehrenkränkung derselben, für einen Abfall 
von den heiligsten Traditionen des preußischen Volkes. 
Ferner aber erachtete er für die Ausbildung der Infanterie 
eine zweijährige Dienstzeit als genügend für den Kriegszweck; 
bei ihrer Einführung würde man im Vergleich mit den Folgen 
der dreijährigen Dienstzeit entweder ein Drittel der Kosten 
sparen oder die Zahl der ausgebildeten Mannschaften um ein 
Drittel erhöhen. Vergeblich erhoben sich die Minister gegen 
beide Anträge. Sie wiesen nach, daß bei zweijähriger Dienst- 
zeit die Hälfte jedes Bataillons aus ungeübten Recruten be- 
stehen, und die andere Hälfte nicht stark genug sein würde, 
um nach Einberufung der Reserven einen festen Rahmen des 
Ganzen zu bilden. Überhaupt gebe nur ein längeres Zu- 
sammenleben im Dienste einem Truppenkörper den innern 
Zusammenhalt, der zu wuchtigem und zähem Wirken im Kriege 
erforderlich sei. Die Erfahrungen, welche in den spätern 
Kriegen die glänzende Bestätigung dieses Satzes liefern sollten, 
waren damals noch nicht gemacht: man fragte zurück, ob die 
Krümper und Landwehren von 1813 eine dreijährige Dienst- 
zeit für ihre herrlichen Siege bedurft hätten? Die beiden 
Anträge Stavenhagen's, Erhaltung der Landwehr in der Feld- 
armee und zweijährige Dienstzeit der Linieninfanterie, wurden 
von der Commission beschlossen; es bestand kein Zweifel an 
ihrer Annahme und damit der Verwerfung der ministeriellen 
Vorlage auch im Plenum des Hauses. 
Diese Vorgänge veranlaßten die Regierung zu einem 
bedenklichen Schritt, dem ersten Schritt auf einem Wege, der 
von dem Streite über das Heer zu einem Streite über die 
Verfassung führen sollte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.