30 Graf Brandenburg in Warschau. 1850
gerade die Aufstellung der Bedingungen, von denen einstweilen
noch die beiden Concessionen abhängig gemacht wurden. Denn
zweifellos würde Osterreich umgehend antworten, die Zu-
stimmung der Unionsfürsten werde keinem preußischen Antrag
fehlen, und die Garantie für die vertragsmäßige Benutzung
der Etappenstraßen werde der Bundestag so bindend wie
möglich gewähren.
Graf Brandenburg bemerkte nach Verlesung dieses
Documents: er verkenne nicht, daß das Einschlagen des hier
bezeichneten Weges zur Zersprengung der Union und zur
Auflösung der Kammern führen könne. Nehme man dagegen
die andere Richtung, so sei ein Krieg gewiß, den Preußen
mit Erfolg nicht zu führen vermöge. Eine Mobilmachung
in diesem Augenblick würde aber den Krieg entzünden. Sollte
Osterreich uns trotz unserer Zugeständnisse angreifen, so wäre
das ein Raubanfall, bei dem wir Rußland auf unserer Seite
haben würden.
Auf die Aufforderung des Königs zog sich darauf das
Staatsministerium in ein Nebenzimmer zurück, um über die
von jenem gestellte Frage Beschluß zu fassen. Sehr bald
erschienen die Herren wieder, und Brandenburg gab die Er-
klärung ab: die Majorität des Ministeriums sei nicht im
Stande gewesen, ihre Überzeugung zu ändern und sich für
die Mobilmachung auszusprechen; sie halte es vielmehr für
das Nothwendigste, in Kurhessen Halt zu machen, die vor-
gelegte Erklärung nach Wien abzusenden, die Einstellung der
dortigen Rüstungen zu fordern, und erst wenn die Antwort
darauf feindselige Gesinnungen zeige, mobil zu machen. Die
sofortige Mobilmachung würde die Verhandlungen vereiteln
und einen Krieg provociren, für welchen Preußens Kraft nicht