Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1861 Streit über Bundeskriegsverfassung und Küstenschutz. 397 
Einheit des Bundesheers zu erhalten, in dem Falle aber, daß 
Osterreich und Preußen ihre ganze Streitmacht dem Bunde 
zur Verfügung stellten, die Ernennung des Bundesfeldherrn 
den beiden Großmächten anheim zu geben. Bei der Teplitzer 
Zusammenkunft beschlossen darauf, wie wir sahen, die beiden 
Monarchen, beiderseitige Generale in Berlin die Frage berathen 
zu lassen. Die Conferenzen dauerten bis zum April 1861: 
über die technisch-militärischen Fragen gelangte man zum 
Einverständniß; dann aber kamen politische Erwägungen zur 
Sprache, und das Ende war, daß man unverrichteter Dinge 
auseinander ging. Es zeigte sich, daß Osterreich weit ent- 
fernt war, den Grundgedanken des preußischen Vorschlags, 
die Gleichberechtigung Preußens, anzuerkennen, daß es viel- 
mehr, nachdem es im Innern sich durch eine starke Central- 
regierung auf eigene Füße gestellt hätte, dann in Deutschland 
nur eine Föderation zuzulassen meine, in der es die erste 
Macht bleibe: dazu würde ihm eine deutsche Trias sehr wohl 
passen, da hier die Mittelstaaten bereit sein würden, Preußens 
Ehrgeiz in festen Schranken zu halten. 
Ebenso schroff standen sich bei einer nicht minder wichtigen 
Frage, der Vertheidigung der Nord= und Ostseeküsten, die 
Ansichten gegenüber. Preußen begehrte dafür ein einheitliches 
System, sowohl für Uferbefestigung als für eine Kanonenboot-= 
flottille unter seiner Leitung; Hannover aber beantragte für 
die nichtpreußischen Uferstaaten ein gesondertes System unter 
hannover'scher Führung. Für Preußen stimmten die zunächst 
Betheiligten, welchen es ernstlich um den Küstenschutz zu 
thun war, Oldenburg und die Hansestädte, für Hannover aber 
Osterreich und die Mittelstaaten, denen weniger an dem 
Schutze der Nordseeküsten, als an der Verhinderung eines
	        
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