1861 Streit über Bundeskriegsverfassung und Küstenschutz. 397
Einheit des Bundesheers zu erhalten, in dem Falle aber, daß
Osterreich und Preußen ihre ganze Streitmacht dem Bunde
zur Verfügung stellten, die Ernennung des Bundesfeldherrn
den beiden Großmächten anheim zu geben. Bei der Teplitzer
Zusammenkunft beschlossen darauf, wie wir sahen, die beiden
Monarchen, beiderseitige Generale in Berlin die Frage berathen
zu lassen. Die Conferenzen dauerten bis zum April 1861:
über die technisch-militärischen Fragen gelangte man zum
Einverständniß; dann aber kamen politische Erwägungen zur
Sprache, und das Ende war, daß man unverrichteter Dinge
auseinander ging. Es zeigte sich, daß Osterreich weit ent-
fernt war, den Grundgedanken des preußischen Vorschlags,
die Gleichberechtigung Preußens, anzuerkennen, daß es viel-
mehr, nachdem es im Innern sich durch eine starke Central-
regierung auf eigene Füße gestellt hätte, dann in Deutschland
nur eine Föderation zuzulassen meine, in der es die erste
Macht bleibe: dazu würde ihm eine deutsche Trias sehr wohl
passen, da hier die Mittelstaaten bereit sein würden, Preußens
Ehrgeiz in festen Schranken zu halten.
Ebenso schroff standen sich bei einer nicht minder wichtigen
Frage, der Vertheidigung der Nord= und Ostseeküsten, die
Ansichten gegenüber. Preußen begehrte dafür ein einheitliches
System, sowohl für Uferbefestigung als für eine Kanonenboot-=
flottille unter seiner Leitung; Hannover aber beantragte für
die nichtpreußischen Uferstaaten ein gesondertes System unter
hannover'scher Führung. Für Preußen stimmten die zunächst
Betheiligten, welchen es ernstlich um den Küstenschutz zu
thun war, Oldenburg und die Hansestädte, für Hannover aber
Osterreich und die Mittelstaaten, denen weniger an dem
Schutze der Nordseeküsten, als an der Verhinderung eines