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einer starken deutschen Centralgewalt bekannte, welche von dem
König von Preußen geführt werden und einem aus Volkswahlen
hervorgegangenen Parlamente durch ihre Minister verantwort-
lichsein müsse, im Großen und Ganzen also einer Verfassung,
ähnlich dem Entwurfe des Dreikönigsbündnisses vom 26. Mai
1849, ähnlich auch darin, daß der Eintritt in den neben
Osterreich aufzurichtenden engern Bund dem freien Ermessen
jeder einzelnen Regierung anheim gestellt wurde. Roggenbach
erklärte sich bereit, diesen Vorschlag, sei es als Circularschreiben
bei den Höfen, sei es als Antrag am Bundestage einzubringen,
wenn er dabei der Zustimmung Preußens sicher sei.
Herr von Schleinitz hatte große Bedenken. Vor allen
Dingen hob er hervor, daß von einer preußischen Initiative
in dieser Sache keine Rede sein dürfe. Dann aber sei nicht
abzusehen, wie ein solcher doppelter Regierungsapparat: Reichs-
minister, die dem Parlament, preußische Minister, die dem
Landtag verantwortlich wären, ohne Streit und Reibung
arbeiten sollte; unmöglich könne der preußische Staat sich ohne
Verbürgung seiner Selbständigkeit unbedingt der Leitung durch
ein deutsches Parlament unterwerfen. Ehe man über den Plan
sich äußere, müßten alle diese Fragen gründlich erörtert werden.
Graf Bernstorff stimmte in manchen Einzelheiten der Kritik
des Ministers zu, zeigte sich jedoch den Grundgedanken des
Planes geneigter als jener. Noch entgegenkommender sprach
sich der König aus, und man gelangte endlich zu der Abrede,
daß Roggenbach eine nähere Ausarbeitung seines Systems
demnächst in Berlin zur schließlichen Prüfung vorlegen würde.
Während dieser Gährung der deutschen Fragen hatte gleich-
zeitig in Preußen die innere Zersetzung bedenkliche Fortschritte
gemacht.