Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1861 Fröbel's Bundesreformplan. 409 
können später Delegate Ungarns, der Schweiz, Hollands hin- 
zutreten. 
Osterreich und Preußen verzichten zu Gunsten der Reichs- 
gewalt auf das Recht, als europäische Großmächte selbständig 
Kriege zu führen. 
Fröbel erörtert dann weiter, daß zur Erreichung dieses 
Ziels zunächst durch zuverlässige Männer eine Verfassung 
auf den angegebenen Grundlagen auszuarbeiten sei; darauf 
seien im Stillen die Fürsten, die Minister, die Kammermehrheiten 
zu gewinnen, und in vorsichtiger Weise durch die Presse die 
leitenden Gedanken unter dem Volke zu verbreiten. Dann 
habe Osterreich beim Bundestage einen Beschluß zu bewirken, 
Delegationen der deutschen Kammern auf einen bestimmten Tag 
nach Frankfurt zu berufen. Dies erlangt, möge der Kaiser 
alle deutschen Souveräne auf denselben Tag nach Frankfurt 
zu einem großen Fürstentag einladen. Seine Proclamation 
als deutscher Erbkaiser werde dann höchst wahrscheinlich sein. 
Der einzige Widerspruch, bemerkt Fröbel, könnte vielleicht 
von Preußen kommen, obgleich dessen Popularität in Deutsch- 
land durch den Streit zwischen Krone und Volksvertretung 
stark im Sinken, jene Osterreichs dagegen seit dem Erlaß der 
Februarverfassung ebenso stark im Steigen begriffen sei. Sollte 
Preußen dennoch es auf den Bruch ankommen lassen, und 
Osterreich noch nicht zur ultima ratio greifen wollen, so 
würde freilich nichts übrig bleiben, als unter Aufrechthaltung 
des sonstigen Verfassungsentwurfs den Erbkaiser für jetzt durch 
ein Bundesdirectorium zu Dreien (Osterreich, Preußen, ein 
von den Ubrigen zu wählendes Mitglied) zu ersetzen. 
Fröbel sandte diese Denkschrift zunächst dem österreichischen 
Bundestagsgesandten, Baron Kübeck, der ihr großen Werth
	        
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