1861 Fröbel's Bundesreformplan. 409
können später Delegate Ungarns, der Schweiz, Hollands hin-
zutreten.
Osterreich und Preußen verzichten zu Gunsten der Reichs-
gewalt auf das Recht, als europäische Großmächte selbständig
Kriege zu führen.
Fröbel erörtert dann weiter, daß zur Erreichung dieses
Ziels zunächst durch zuverlässige Männer eine Verfassung
auf den angegebenen Grundlagen auszuarbeiten sei; darauf
seien im Stillen die Fürsten, die Minister, die Kammermehrheiten
zu gewinnen, und in vorsichtiger Weise durch die Presse die
leitenden Gedanken unter dem Volke zu verbreiten. Dann
habe Osterreich beim Bundestage einen Beschluß zu bewirken,
Delegationen der deutschen Kammern auf einen bestimmten Tag
nach Frankfurt zu berufen. Dies erlangt, möge der Kaiser
alle deutschen Souveräne auf denselben Tag nach Frankfurt
zu einem großen Fürstentag einladen. Seine Proclamation
als deutscher Erbkaiser werde dann höchst wahrscheinlich sein.
Der einzige Widerspruch, bemerkt Fröbel, könnte vielleicht
von Preußen kommen, obgleich dessen Popularität in Deutsch-
land durch den Streit zwischen Krone und Volksvertretung
stark im Sinken, jene Osterreichs dagegen seit dem Erlaß der
Februarverfassung ebenso stark im Steigen begriffen sei. Sollte
Preußen dennoch es auf den Bruch ankommen lassen, und
Osterreich noch nicht zur ultima ratio greifen wollen, so
würde freilich nichts übrig bleiben, als unter Aufrechthaltung
des sonstigen Verfassungsentwurfs den Erbkaiser für jetzt durch
ein Bundesdirectorium zu Dreien (Osterreich, Preußen, ein
von den Ubrigen zu wählendes Mitglied) zu ersetzen.
Fröbel sandte diese Denkschrift zunächst dem österreichischen
Bundestagsgesandten, Baron Kübeck, der ihr großen Werth