Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1862 Wachsender Zwiespalt. 423 
Die betreffende Commission kam am 25. Februar zu einem 
Beschlusse, der ziemlich unverblümt das Anrecht der deutschen 
Nation an die Reichsverfassung von 1849 betonte, kurz und 
rund dem Bundestage, der 1848 gesetzlich aufgehoben, nicht 
ohne Zustimmung der Landesvertretungen hätte hergestellt 
werden können, den rechtlichen Bestand absprach, und so zu 
dem Antrage gelangte das Haus erachte als nothwendig 
einen weitern Bund mit Osterreich, einen engern Bund der 
übrigen deutschen Staaten mit einer durch Preußen geführten 
Bundesregierung und einem deutschen Parlament; dies Alles 
habe die Staatsregierung offen als das Ziel ihrer Politik 
hinzustellen und zunächst durch Vereinbarungen mit den 
deutschen Staaten der Verwirklichung entgegen zu führen. 
Das Ministerium sah in diesen Erörterungen eine äußerst 
gefährliche Überstürzung seiner deutschen Politik. Hatte doch die 
Mehrzahl gerade seiner liberalen Mitglieder nur mit Widerstreben 
der Depesche vom 20. December zugestimmt, welche durch die 
Hindeutung auf Deutschlands Einheit eine so schwere Störung 
der deutschen Einigkeit bewirkt hatte. Und jetzt sollte man 
gegen die Rechtsbeständigkeit des Bundestags protestiren, 
den Preußen wie alle deutschen Regierungen 1851 wieder 
anerkannt, dessen Matricularumlagen seitdem alljährlich der 
preußische Landtag und alle deutschen Kammern bewilligt 
hatten! So wurde der Commission erklärt, der ganze Antrag 
sei zur Zeit zweckwidrig; er werde überall die Gegner heraus- 
fordern und stärken, und die Arbeit der Regierung für eine 
erreichbare Bundesreform vereiteln. Die Antwort der Com- 
mission war unbedingtes Beharren auf ihrem Beschlusse und 
Einbringung ihrer Anträge in das Plenum des Hauses. 
Der Vorgang machte bitterböses Blut auf beiden Seiten.
	        
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