Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1862 Fortgang des kurhessischen Verfassungsstreits. 433 
gerode stehe: Osterreich könne in einer kurhessischen, nimmer- 
mehr aber in der deutschen Frage eine solche Einräumung 
machen. In diese Erwägungen fuhr der durch das zaudernde 
Verfahren ermuthigte Kurfürst am 26. April mit einer 
brutalen Verfügung hinein, in welcher für jeden Bürger die 
Theilnahme an künftigen Landtagswahlen von einer voraus- 
gehenden ausdrücklichen Anerkennung der Verfassung von 1860 
abhängig gemacht wurde: ohne eine solche würde kein Wähler 
zur Abstimmung zugelassen werden, und dann also das kleine 
Häuflein der kurfürstlichen Getreuen durch Minoritätswahlen 
eine wohlgesinnte Volksvertretung bilden. Die Entrüstung im 
Lande flammte hoch auf; alle Casseler Wahlmänner sandten 
eine Beschwerde an den Bundestag, dessen Ausschuß jetzt seit 
zwei Monaten erfolglos über dem Antrag der beiden Großmächte 
brütete. Der Kurfürst lachte, und auf seine stillen Gönner in 
Frankfurt bauend, schrieb er am 3. Mai die Landtagswahlen 
nach Maaßgabe der letzten Verordnung aus. Jetzt aber war 
in Berlin die Langmuth erschöpft. Am 6. Mai meldete Graf 
Bernstorff nach Wien, daß der Kurfürst die Sache auf die 
Spitze getrieben habe; Preußen könne seine Action nicht mehr 
von den Zögerungen in Frankfurt abhängig machen, und 
glaube, daß Osterreich in derselben Lage sei; man wiederhole 
also, mit der Bitte um strenges Geheimniß, den Vorschlag 
auf gemeinsame Sendung zweier Generale nach Cassel, zunächst 
mit der Forderung des Aufschubs der Wahlen, und der Er- 
klärung des diplomatischen Bruchs im Falle der Ablehnung. 
In Wien war damals in Folge der gleich zu erwähnenden 
Zollvereinssache die Stimmung für Preußen immer gründ- 
licher abgekühlt, man wünschte die erste Rolle in dem popu- 
lären Rettungswerk zu behaupten, und es deshalb in der 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches II. 28
	        
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