Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1861 Antrag auf einen Handelsvertrag des Zollvereins mit Frankreich. 439 
entspreche. Nun war 1860 der große englisch-französische 
Handelsvertrag geschlossen worden, englischer Seits mit bei- 
nahe vollständigem Übergang zum Freihandelsystem, bei Frank- 
reich mit sehr bedeutender Erleichterung des internationalen 
Verkehrs, und unmittelbar nachher regte Kaiser Napoleon bei 
der preußischen Regierung den Abschluß eines Handelsvertrags 
mit gleicher Tendenz zwischen Frankreich und dem Zollverein 
an. Preußen war sehr bereit, darauf einzugehen, und forderte 
im Juni 1860 seine Zollverbündeten auf, ihm Vollmacht zu 
einer solchen Verhandlung Namens des Zollvereins zu geben, 
wie sich versteht, unter Vorbehalt freier Prüfung des Ergeb- 
nisses. Darauf erschien im Januar 1861 ein französischer 
Commissar in Berlin, und stellte zunächst einige allgemeine 
Grundsätze für den künftigen Vertrag auf, nämlich gegenseitige 
Freiheit für die Durchfuhr, gegenseitige Freiheit für die Aus- 
fuhr, endlich für die Einfuhr gegenseitige Behandlung auf dem 
Fuße der meistbegünstigten Nation und Ausgleichung der 
beiderseitigen Zolltarife. Die beiden ersten dieser drei Sätze 
konnten ohne Weiteres zugegeben werden; was den letzten 
betraf, so ergriff Preußen mit Freude den damit gebotenen 
Anlaß zu der ersehnten allgemeinen Tarifrevision, und legte 
im April den Zollverbündeten seine Vorschläge darüber vor. 
Die Antworten derselben im Mai und Juni 1861 machten eine 
Menge von Einwendungen in Bezug auf die Tarifirung ein- 
zelner Waaren, erklärten sich aber im Ganzen einverstanden mit 
dem Gange und der Fortsetzung der bisherigen Verhandlung. 
Es zeigte sich, daß die entschiedene Schutzzollpartei überall an 
Boden verloren hatte, und auf deutscher Seite alle Aussicht 
auf die Genehmigung wesentlicher Verkehrserleichterungen 
vorlag. Als man hienach in Berlin mit dem französischen
	        
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