1862 Osterreichs Antrag auf eine Delegirtenversammlung beim Bunde. 445
Ablehnung jeder Theilnahme an den Conferenzen und bei der
Rechtsverwahrung gegen jede Erweiterung der Competenz des
Bundestags, die nicht auf einstimmigem Beschluß aller deutschen
Regierungen beruhe. Der Aufnahme Osterreichs in den Zoll-
verein versagte man die Zustimmung, schon weil man sich
Frankreich gegenüber bereits gebunden erachte, vor Allem
aber, weil die von Osterreich beantragte Voraussetzung des-
selben, die Beibehaltung des jetzigen Tarifs, mit den Lebens-
interessen der deutschen Industrie schlechthin unverträglich sei.
Unter diesen Umständen fand man sich von jeder Rücksicht
auf Osterreichs Freundschaft entbunden, und da Anfang Juli
die russische Regierung, mit dem Papste in bitterem Zer-
würfniß, die Anerkennung des jungen Königreichs Italien
ausgesprochen hatte, zauderte man auch in Berlin um so
weniger mit dem Vollzuge der gleichen Maaßregel, als schon
im vorigen Jahre die Volksvertretung sehr nachdrücklich in
gleichem Sinne beschlossen hatte. Osterreich hielt mit seiner
Entrüstung darüber nicht zurück: die preußische Mittheilung
hatte bemerkt, daß die Anerkennung erst nach einer festen
Zusage Italiens, Venetien nicht anzugreifen, erfolgt sei;
Rechberg erwiderte, ein solches Versprechen sei nicht so viel
werth, wie das Papier, auf dem es geschrieben stehe.
Nachdem hierauf der preußische Landtag, das Abgeordneten-
haus gegen zwölf Stimmen, das Herrenhaus einstimmig, dem
französischen Vertrage die Genehmigung ertheilt hatte, vollzog
die Regierung am 2. August die definitive Unterzeichnung,
gab davon den Zollvereinsstaaten Nachricht, und erklärte sich,
um den Beitritt der Südstaaten zu erleichtern, bereit zu dem von
diesen oft beantragten Verzichte auf die bisherige Übergangs-
abgabe für Wein. Bereits hatte aber Osterreichs Einmischung