Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1862 Osterreichs Antrag auf eine Delegirtenversammlung beim Bunde. 445 
Ablehnung jeder Theilnahme an den Conferenzen und bei der 
Rechtsverwahrung gegen jede Erweiterung der Competenz des 
Bundestags, die nicht auf einstimmigem Beschluß aller deutschen 
Regierungen beruhe. Der Aufnahme Osterreichs in den Zoll- 
verein versagte man die Zustimmung, schon weil man sich 
Frankreich gegenüber bereits gebunden erachte, vor Allem 
aber, weil die von Osterreich beantragte Voraussetzung des- 
selben, die Beibehaltung des jetzigen Tarifs, mit den Lebens- 
interessen der deutschen Industrie schlechthin unverträglich sei. 
Unter diesen Umständen fand man sich von jeder Rücksicht 
auf Osterreichs Freundschaft entbunden, und da Anfang Juli 
die russische Regierung, mit dem Papste in bitterem Zer- 
würfniß, die Anerkennung des jungen Königreichs Italien 
ausgesprochen hatte, zauderte man auch in Berlin um so 
weniger mit dem Vollzuge der gleichen Maaßregel, als schon 
im vorigen Jahre die Volksvertretung sehr nachdrücklich in 
gleichem Sinne beschlossen hatte. Osterreich hielt mit seiner 
Entrüstung darüber nicht zurück: die preußische Mittheilung 
hatte bemerkt, daß die Anerkennung erst nach einer festen 
Zusage Italiens, Venetien nicht anzugreifen, erfolgt sei; 
Rechberg erwiderte, ein solches Versprechen sei nicht so viel 
werth, wie das Papier, auf dem es geschrieben stehe. 
Nachdem hierauf der preußische Landtag, das Abgeordneten- 
haus gegen zwölf Stimmen, das Herrenhaus einstimmig, dem 
französischen Vertrage die Genehmigung ertheilt hatte, vollzog 
die Regierung am 2. August die definitive Unterzeichnung, 
gab davon den Zollvereinsstaaten Nachricht, und erklärte sich, 
um den Beitritt der Südstaaten zu erleichtern, bereit zu dem von 
diesen oft beantragten Verzichte auf die bisherige Übergangs- 
abgabe für Wein. Bereits hatte aber Osterreichs Einmischung
	        
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