1862 Antrag auf Streichung aller Mehrkosten der Heeresreform. 451
die Verständigung herbeigeführt war, und während dieser Zeit
ruhte die Frage vollständig, sowohl im Hause als auch in
der Budgetcommission. Dann aber fiel die Entscheidung ganz
und gar im radicalen Sinne. Es zeigte sich, daß in jeder
der beiden Parteien nur Ein Mitglied bei jener vermittelnden
Ansicht blieb, alle andern die gänzliche Streichung der Kosten
der Heeresreform beschlossen. Die Erklärung des Ministeriums,
daß man weitere zwei Millionen im Militärbudget erspart
habe, und deshalb jetzt auf die Steuerzuschläge von 1859
verzichten könne, machte keinen Eindruck mehr. Anfang August
begann die Budgetcommission die Berathung des Militär-
etats, verfügte gleich in der ersten Sitzung die Übertragung
der Kosten der Heeresreform in das Extraordinarium, wieder-
holte dann jenen mehr als zweifelhaften Satz, daß die Reform
mit dem Gesetze vom 3. September 1814 im Widerspruche
stehe, folglich als gesetzmäßig nicht anzuerkennen sei, und ge-
langte so am 22. August zum Antrage, alle Mehrausgaben
für die Reform zu streichen und es der Regierung zu über-
lassen, welche Wege sie einschlagen wolle, um den Zustand
der Armee wieder auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.
Ebenso gründlich war dann am 29. August der Antrag der
Marine-Commission auf vollständige Verwerfung des von der
Regierung eingebrachten Planes zur Schaffung einer Kriegs-
flotte, weil es dafür an bereiten Geldmitteln fehle. Endlich
kam einige Tage später die Budgetcommission über den Militär-
etat für 1863 zu demselben Beschluß wie vorher über jenen
des laufenden Jahres.
Am 11. September trat darauf das Haus in eine sieben-
tägige Verhandlung ein, wie sie der Landtag seit seinem Ur-
sprunge noch nicht gesehen hatte. Alle rednerischen Kräfte
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