38 Olmützer Punctation. 1850
der Armee einen Einfluß geübt hätten, dem man Rechnung
tragen mußte. Ubrigens sei auf das Bestimmteste zu erklären,
daß die Maßregel nicht als Angriffsmittel, sondern nur
zur Abwehr dienen sollte; die friedlichen Absichten, welche
Brandenburg's Depesche vom 3., ausgesprochen, blieben in
allen Punkten ungeändert.
Am folgenden Morgen trug Manteuffel dies Alles seinen
Collegen im Staatsministerium zur amtlichen Beschlußnahme
vor; der König, welcher im Verlaufe der Besprechung selbst
in der Sitzung erschien, unterzeichnete den Befehl für die
Mobilmachung, und Ladenberg und von der Heydt, deren
Entlassungsgesuche der König bisher nicht genehmigt, erklärten
sich jetzt weiter zu dienen bereit. Als dann im Laufe des
Tages die Tranuerkunde von Brandenburg's Tod einging,
übertrug der König die einstweilige Führung des Präsidiums
im Ministerrathe an Ladenberg, so daß es den Anschein ge-
winnen konnte, als sei die Minorität vom 2. November voll-
ständig zum Besitze der Macht gelangt, zumal General Gröben
bei der Kampflust der Frankfurter erneuerten Befehl erhalten
hatte, lediglich nach militärischen Rücksichten zu handeln. Mit
der Bekanntmachung der Mobilmachungs-Ordre trat ein, was
der König am 2. vorausgesagt hatte; ein unendlicher Jubel
durchbrauste die Presse, das Land und die Armee, die Land-
wehrmänner, welche das Jahr vorher zu dem badischen Feld-
zug oft durch Husarenpatrouillen hatten eingefangen und zu
den Regimentern geschleppt werden müssen, strömten jetzt mit
Begeisterung zu den Fahnen, und auch die zahllosen Mängel,
welche damals in der preußischen Heeresverwaltung zu Tage
traten, kühlten den Eifer der Mannschaften nicht ab. Ihrem
mächtigen Schwunge hätten die mit meuterischen Honveds