Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1862 Plan einer willkürlichen Recrutirung. 495 
lutionäre Bande, so doch den größten Theil derselben #aus 
dem Lande zu entfernen. Er trug dem Großfürsten die 
Gründe zu einer solchen Maaßregel vor; materiell sei das 
Recht der Regierung zweifellos, gegen jene Banditen, die sich 
selbst außerhalb aller Gesetze gestellt, mit allen Mitteln vor- 
zugehen; formell sei das Recht des Kaisers, des einzigen und 
unbeschränkten Gesetzgebers, nicht minder klar, ein erlassenes 
Gesetz für einzelne Zeiten und Orte zu suspendiren. Der 
Großfürst sträubte sich: seine Sendung laute auf Frieden 
und Versöhnung, und damit stehe eine Maaßregel nicht im 
Einklang, die trotz jener Erörterungen des Marquis von 
aller Welt als ein Staatsstreich bezeichnet werden würde. 
Indessen, der starke Wille und die scharfe Logik des Marquis 
überwältigten diese Bedenken, und Wielopolski's Antrag er- 
hielt am 18. September die kaiserliche Genehmigung. 
Am 6. October brachte dann das Regierungsblatt die 
Anzeige, es solle bei der nächsten allgemeinen Recrutirung im 
Kaiserreich eine partielle Aushebung in Polen Statt finden, 
welche ausnahmsweise nicht die ländliche Bevölkerung — um 
die Ausführung der Ablösungsgesetze nicht zu stören — 
sondern nur die städtische, und zwar unter Ausschließung der 
Verlosung, jedoch unter fortdauernder Geltung aller gesetz- 
lichen Befreiungsgründe, treffen würde. In gallen Bezirken 
wurden darauf Conscriptionscommissionen eingesetzt, und die 
Behörden mit der körperlichen Untersuchung aller Pflichtigen 
beauftragt. Eine geheime Weisung schärfte ihnen ein, unter 
den Pflichtigen vor Allem die übelberüchtigten, heimath= und 
arbeitlosen und revolutionäres Treibens verdächtigen Subjecte 
auszuwählen, da man die Recrutirung zur Entfernung dieser 
gefährlichen Elemente benutzen wolle. Wenige Tage nach dem
	        
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