Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

496 Polnische Wirren. 1862 
Erlaß dieser Verfügung war dieselbe dem Nationalcomité und 
gleich nachher auch den ausländischen Zeitungen bekannt. 
Wie es der Großfürst vorausgesehen, ging ein Schrei der 
Entrüstung durch Polen und durch Europa. 
Wir erinnern uns, daß Mieroslawski bereits am 
3. März 1861 seinen Warschauer Freunden eingeschärft 
hatte, unter keinen Umständen eine Recrutirung zuzulassen, 
sondern, wenn eine solche angekündigt würde, auf jede Gefahr 
hin zum Widerstande zu schreiten. Dies lag ganz in den 
Wünschen auch des Nationalcomite's; die Frage war nur, 
wie weit man bis zu dem noch unbekannten Tage der Aus- 
hebung die nöthigen Vorbereitungen würde fördern können, 
um dann die im Lande zerstreuten russischen Garnisonen in 
einer Nacht mit Erfolg zu überfallen. Jedesfalls schritt man 
mit verdoppeltem Eifer zum Werke. Schon mehrmals hatte 
man Geldbeiträge bei den Patrioten eingesammelt und einzelne 
Waffenankäufe gemacht; jetzt erschien ein Decret des National- 
comité's vom 18. October, welches auf alle Immobilien und 
Hypotheken eine Capitalsteuer von einem halben, auf alle 
sonstigen Einkünfte eine Einkommensteuer von fünf Procent 
legte. Die Begeisterung für dieses patriotische Opfer war 
nicht allgemein unter den Patrioten, aber das Comité hatte 
wirksamere Executionsmittel als jede andere Staatsregierung: 
den zurückhaltenden Gutsbesitzern brannte in der Woche nach 
dem versäumten Zahlungstermin Haus und Hof nieder; in den 
Städten aber wurden widerspenstige Bürger am hellen Tage 
auf der Straße todtgeschlagen. So kamen große Summen 
rasch zusammen, ohne daß die königliche Polizei einen einzigen 
der revolutionären Steuerempfänger, Meuchelmörder oder 
Brandstifter abfaßte. Bereits waren große Aufträge auf
	        
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