1863 Vorschlag eines deutschen Fürstentages durch Osterreich. 513
eingestehen, daß die deutschen Regierungen schon jetzt nicht
mehr in einem festen gegenseitigen Vertragsverhältnisse zu-
sammenstehen, sondern nur noch bis auf Weiteres im Vor-
gefühle naher Katastrophen neben einander fortleben. der
jetzige Zustand ist schlechthin chaotisch. Ein zweiter Abschnitt
gab die Grundlinien der österreichischen Reformvorschläge.
Eine einheitliche Spitze oder ein Parlament aus directen
Volkswahlen sei unmöglich, weil im Widerspruch mit dem
föderativen Princip. Der Kaiser halte fest an den Grund-
sätzen der identischen Noten vom Februar 1862 und der
Erklärung im Bundestag vom Januar 1863. Er werde
also ein Bundesdirectorium und eine Versammlung von
Delegirten der deutschen Landtage, sodann ein Bundesgericht,
und periodische Fürstencongresse in Vorschlag bringen. Was
die Wege zum Ziele betreffe, so habe die Erfahrung gezeigt,
daß bei Ministerconferenzen und diplomatischen Verhandlungen
die streitenden Interessen und Meinungsverschiedenheiten jede
Übereinkunft unmöglich machten. Die deutschen Fürsten aber
in eigener Person, die Träger der Rechte, um die es sich
handelt, sie Alle von deutscher Gesinnung beseelt, würden
sich durch unmittelbaren Gedankenaustausch leichter und
besser als durch Mittelspersonen verstehen. Endlich der
dritte Abschnitt erklärte, Preußens Wille könne die Reform
der deutschen Gesammtverfassung factisch und rechtlich hindern.
Würde sein Veto eingelegt, so könne der Bund in seiner
Gesammtheit sich nicht aus seinem tiefen Verfalle erheben.
Aber ein absoluter Stillstand der Reformbewegung sei nicht
mehr möglich: die Regierungen, welche dies erkennen, würden
sich gezwungen sehen, die Hand an ein Werk der Noth zu
legen, indem sie sich zur partiellen Ausführung der beab-