Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1863 Vorschlag eines deutschen Fürstentages durch Osterreich. 513 
eingestehen, daß die deutschen Regierungen schon jetzt nicht 
mehr in einem festen gegenseitigen Vertragsverhältnisse zu- 
sammenstehen, sondern nur noch bis auf Weiteres im Vor- 
gefühle naher Katastrophen neben einander fortleben. der 
jetzige Zustand ist schlechthin chaotisch. Ein zweiter Abschnitt 
gab die Grundlinien der österreichischen Reformvorschläge. 
Eine einheitliche Spitze oder ein Parlament aus directen 
Volkswahlen sei unmöglich, weil im Widerspruch mit dem 
föderativen Princip. Der Kaiser halte fest an den Grund- 
sätzen der identischen Noten vom Februar 1862 und der 
Erklärung im Bundestag vom Januar 1863. Er werde 
also ein Bundesdirectorium und eine Versammlung von 
Delegirten der deutschen Landtage, sodann ein Bundesgericht, 
und periodische Fürstencongresse in Vorschlag bringen. Was 
die Wege zum Ziele betreffe, so habe die Erfahrung gezeigt, 
daß bei Ministerconferenzen und diplomatischen Verhandlungen 
die streitenden Interessen und Meinungsverschiedenheiten jede 
Übereinkunft unmöglich machten. Die deutschen Fürsten aber 
in eigener Person, die Träger der Rechte, um die es sich 
handelt, sie Alle von deutscher Gesinnung beseelt, würden 
sich durch unmittelbaren Gedankenaustausch leichter und 
besser als durch Mittelspersonen verstehen. Endlich der 
dritte Abschnitt erklärte, Preußens Wille könne die Reform 
der deutschen Gesammtverfassung factisch und rechtlich hindern. 
Würde sein Veto eingelegt, so könne der Bund in seiner 
Gesammtheit sich nicht aus seinem tiefen Verfalle erheben. 
Aber ein absoluter Stillstand der Reformbewegung sei nicht 
mehr möglich: die Regierungen, welche dies erkennen, würden 
sich gezwungen sehen, die Hand an ein Werk der Noth zu 
legen, indem sie sich zur partiellen Ausführung der beab-
	        
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