Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

58 Olmützer Punctation. 1850 
nur einige formale Einräumungen auf Kosten des Bundes- 
tags machen sollte, welchen ohnedies Fürst Schwarzenberg 
möglichst bald einer gründlichen Reform zu unterziehen ge- 
dachte. Dennoch aber scheint es, daß der Fürst, wie er 
widerwillig und erst auf kaiserlichen Befchl nach Olmütz ge- 
kommen war, so auch dort mit gleichem Widerwillen an die 
Verhandlung heranging, und bei jedem Streitpunkte die un- 
bedingte Unterwerfung forderte. So berichteten in den nächsten 
Tagen der preußische und der französische Gesandte aus Wien 
an ihre Regierungen, Schwarzenberg habe Manteuffel's An- 
gebote für ungenügend erklärt, und sich erst am 29. wieder 
auf kaiserlichen Befehl zum Abschluß herbeigelassen. Es war 
hienach Franz Joseph's persönliches Verdienst, ein Blutver- 
gießen von unabsehbarem Umfang verhütet zu haben. 
Was nun die einzelnen Punkte der Unterhandlung betraf, 
so hatte die Ubertragung der Bundesreform an die von 
Preußen begehrten freien Conferenzen aller deutschen Regie- 
rungen der Fürst schon in Warschau bewilligt, und zwar aus 
gutem Grunde, da sie für einen Reformfreund — und der 
Fürst trug sich ja mit großen Reformplänen — bessere Aus- 
sichten boten als die steifen Geschäftsformen des Bundestags. 
Stellte nun Prcußen in der holsteiner Sache die Unterstützung 
der österreichischen Politik in Aussicht, so konnte Osterreich 
in der That ohne Verläugnung seines Princips dem Könige 
die Freude machen, zur Leitung der Angelegenheit anstatt 
cines Bundescommissars eine österreichisch-preußische Com- 
mission zu berufen. Denn der Bundestag hatte bisher gegen 
Holstein nur eine Abmahnung erlassen, war aber selbsthandelnd 
noch nicht aufgetreten; ein Rückschritt in einer begonnenen 
Action wurde ihm an dieser Stelle durch die Erfüllung des
	        
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