1850 Beschlüsse. 59
preußischen Wunsches nicht zugemuthet. Anders freilich stand
die Frage in Kurhessen. Wenn hier Manteuffel, allerdings
nur auf königlichen Befehl und gegen die eigene Überzeugung,
die Unmöglichkeit weiteres Nachgebens wegen der Aufregung
des preußischen Heers und Volkes behauptete, so mußte
Schwarzenberg ihm, namentlich für Bayerns militärische Ehrc,
die gleiche Unmöglichkeit entgegensetzen, die in vollem Zuge
begriffene Bundesexecution auf halbem Wege nach Preußens
Gebot still zu stellen und verduften zu lassen. Wie war
dieser Gegensatz auszugleichen? Die den beiden Staats-
männern gemeinsame Reactionspolitik wies dazu den Weg.
Die Bundesexecution hatte die Aufgabe, den Widerstand gegen
Hassenpflug's September-Ordonnanzen zu brechen; nach deren
Lösung hatte sie das Land zu räumen. Aber beiden Ministern
schien es deutlich, daß der Bund sich damit nicht begnügen
dürfe, daß er vielmehr durch eine Umarbeitung der hessischen
Verfassung die Quelle solcher Wirren für immer schließen
müsse. Diese für die Zukunft wichtigste Arbeit erklärte sich
Schwarzenberg bereit, den freien Conferenzen, und in deren
Auftrag einer österreichisch-preußischen Commission nach
Preußens Wunsch zu übertragen. Dagegen bewilligte Manteuffel,
seinem Votum vom 23. entsprechend, den Bundestruppen den
Durchmarsch durch die preußische Stellung auf der Etappen-
straße und die vollständige Ausführung ihres Auftrags; er
fand es ganz erfreulich, daß jene die Gehässigkeit der Exccution
für sich allein ohne Preußen übernähmen, wobei er frreilich
vergaß, daß die Zulassung derselben nach so langem Wider-
spruch mit gleicher Bitterkeit gegen Preußen empfunden werden
würde. Was die preußischen Truppen betraf, so hatte
Schwarzenberg schon früher, wie wir sahen, die Mittheilung