Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1850 Beschlüsse. 59 
preußischen Wunsches nicht zugemuthet. Anders freilich stand 
die Frage in Kurhessen. Wenn hier Manteuffel, allerdings 
nur auf königlichen Befehl und gegen die eigene Überzeugung, 
die Unmöglichkeit weiteres Nachgebens wegen der Aufregung 
des preußischen Heers und Volkes behauptete, so mußte 
Schwarzenberg ihm, namentlich für Bayerns militärische Ehrc, 
die gleiche Unmöglichkeit entgegensetzen, die in vollem Zuge 
begriffene Bundesexecution auf halbem Wege nach Preußens 
Gebot still zu stellen und verduften zu lassen. Wie war 
dieser Gegensatz auszugleichen? Die den beiden Staats- 
männern gemeinsame Reactionspolitik wies dazu den Weg. 
Die Bundesexecution hatte die Aufgabe, den Widerstand gegen 
Hassenpflug's September-Ordonnanzen zu brechen; nach deren 
Lösung hatte sie das Land zu räumen. Aber beiden Ministern 
schien es deutlich, daß der Bund sich damit nicht begnügen 
dürfe, daß er vielmehr durch eine Umarbeitung der hessischen 
Verfassung die Quelle solcher Wirren für immer schließen 
müsse. Diese für die Zukunft wichtigste Arbeit erklärte sich 
Schwarzenberg bereit, den freien Conferenzen, und in deren 
Auftrag einer österreichisch-preußischen Commission nach 
Preußens Wunsch zu übertragen. Dagegen bewilligte Manteuffel, 
seinem Votum vom 23. entsprechend, den Bundestruppen den 
Durchmarsch durch die preußische Stellung auf der Etappen- 
straße und die vollständige Ausführung ihres Auftrags; er 
fand es ganz erfreulich, daß jene die Gehässigkeit der Exccution 
für sich allein ohne Preußen übernähmen, wobei er frreilich 
vergaß, daß die Zulassung derselben nach so langem Wider- 
spruch mit gleicher Bitterkeit gegen Preußen empfunden werden 
würde. Was die preußischen Truppen betraf, so hatte 
Schwarzenberg schon früher, wie wir sahen, die Mittheilung
	        
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