Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

78 Die Dresdener Conferenzen. 1851 
gegen diese sträubte sich, begreiflich genug nach allem Voran- 
gegangenen, des Königs innerstes Gefühl. Alles irgend Er- 
trägliche sollte geschehen, um dieses Elend abzuwenden. Es 
wurde also beschlossen, daß Manteuffel nach Dresden gehen 
und auf ein Compromiß hinwirken solle, stets unter der 
Voraussetzung der vollständigen Rechtsgleichheit der beiden 
Großmächte im Präsidium des Bundestags und der Executive. 
Über den letzten Punkt redete dann Schwarzenberg wieder 
ebenso entgegenkommend wie in Berlin, und auch über die 
Theilnahme der Kleinstaaten an der Executive ließ er sich be- 
stimmen, von der Strenge des Princips etwas zurückzuweichen. 
Man kam überein, zu den neun Stimmen des österreichischen 
Vorschlags noch zwei weitere für die Kleinstaaten hinzuzufügen, 
also eine Executive von neun Personen und eilf Stimmen zu 
bilden: dies würde als gemeinsamer Antrag der beiden Groß- 
mächte der Commission vorgelegt werden. Fürst Schwarzen= 
berg konnte dies Ergebniß als einen Sieg betrachten: denn 
auch unter den eilf Stimmen blieb ihm die Mehrheit der 
sechs unter allen Umständen sicher, und über die preußische 
Parität hatte er zwar alles Gute in Aussicht gestellt, ein 
bindendes-Versprechen aber auch dieses Mal nicht gegeben. 
Ja, noch mehr, es war ihm gelungen, von Manteuffel eine 
halbe Zusage zu gewinnen, gleich nach der Annahme des 
Eilferprojects durch die Conferenz, also noch vor der Fest- 
stellung der übrigen Verfassungsstücke, zur Einsetzung der neuen 
Executive zu schreiten. Manteuffel hatte ihn eben in gleicher 
Münze bezahlt, mit freundlichen Außerungen, die zu nichts ver- 
pflichteten. Indessen reiste Schwarzenberg siegessicheres Muthes 
nach Wien zurück, und überließ die Vertretung Osterreichs dem 
Grafen Buol-Schauenstein, dem bisherigen Gesandten in
	        
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