78 Die Dresdener Conferenzen. 1851
gegen diese sträubte sich, begreiflich genug nach allem Voran-
gegangenen, des Königs innerstes Gefühl. Alles irgend Er-
trägliche sollte geschehen, um dieses Elend abzuwenden. Es
wurde also beschlossen, daß Manteuffel nach Dresden gehen
und auf ein Compromiß hinwirken solle, stets unter der
Voraussetzung der vollständigen Rechtsgleichheit der beiden
Großmächte im Präsidium des Bundestags und der Executive.
Über den letzten Punkt redete dann Schwarzenberg wieder
ebenso entgegenkommend wie in Berlin, und auch über die
Theilnahme der Kleinstaaten an der Executive ließ er sich be-
stimmen, von der Strenge des Princips etwas zurückzuweichen.
Man kam überein, zu den neun Stimmen des österreichischen
Vorschlags noch zwei weitere für die Kleinstaaten hinzuzufügen,
also eine Executive von neun Personen und eilf Stimmen zu
bilden: dies würde als gemeinsamer Antrag der beiden Groß-
mächte der Commission vorgelegt werden. Fürst Schwarzen=
berg konnte dies Ergebniß als einen Sieg betrachten: denn
auch unter den eilf Stimmen blieb ihm die Mehrheit der
sechs unter allen Umständen sicher, und über die preußische
Parität hatte er zwar alles Gute in Aussicht gestellt, ein
bindendes-Versprechen aber auch dieses Mal nicht gegeben.
Ja, noch mehr, es war ihm gelungen, von Manteuffel eine
halbe Zusage zu gewinnen, gleich nach der Annahme des
Eilferprojects durch die Conferenz, also noch vor der Fest-
stellung der übrigen Verfassungsstücke, zur Einsetzung der neuen
Executive zu schreiten. Manteuffel hatte ihn eben in gleicher
Münze bezahlt, mit freundlichen Außerungen, die zu nichts ver-
pflichteten. Indessen reiste Schwarzenberg siegessicheres Muthes
nach Wien zurück, und überließ die Vertretung Osterreichs dem
Grafen Buol-Schauenstein, dem bisherigen Gesandten in