1851 Widerspruch gegen den Antrag. 85
werden konnte. So war man in Berlin einstimmig über die
Verwerfung des österreichischen Antrags. Als Manteuffel
von dem Grafen Alvensleben einen Bericht über die Frage
forderte, antwortete dieser am 9. Februar: im Laufe der
Verhandlungen sei auf allen Seiten stets anerkannt worden,
daß vor Übersicht des Ganzen über keinen einzelnen Gegen-
stand bindende Beschlüsse zu fassen seien; dies werde auch
gegen einen Antrag auf sofortige Einsetzung der Bundesorgane
erklärt werden. Die Commissionsbeschlüsse kämen erst am
15. Februar im Drucke zur Vertheilung an die Mitglieder;
erscheine dann sogleich jener Antrag, so würde allgemein
Mangel an Instruction vorgeschützt werden, und eine Frist
von vierzehn Tagen zur Einholung derselben unmöglich zu
weigern sein. Bei dem von Schwarzenberg gewünschten
Schritte würde die neue Executive um wenige Wochen früher
in das Leben treten als bei Befolgung des normalen Weges.
Aber der Eindruck würde ein sehr übler sein, und das Odium
ganz auf Preußen fallen; denn von Schwarzenberg sei man
ein gewaltthätiges Verfahren gewohnt; man würde sagen,
Preußen habe sich durch Schwäche fortreißen lassen, und
seine alten Verbündeten Preis gegeben.
Nicht anders redete ein Bericht des Grafen Bernstorff
aus Wien vom 11. Februar an den König. Nach Schwarzen-
berg's Plane solle auf keinen Widerspruch der Kleinstaaten
geachtet werden. Dazu solle Preußen helfen, also seine
Verbündeten fallen lassen und mit eigener Hand ein Directo-
rium, in dem es stets in der Minderheit sein würde, in das
Leben rufen zum Vortheil seiner erbittertsten Gegner. Ruß-
land unterstütze Osterreich dabei: die beiden Mächte, welche
vor Kurzem Preußen wegen Verletzung der Verträge von 1815