Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1851 Verhandlung über das Bundespräsidium. 87 
Die Verhandlung der beiden Minister begann dann in 
Dresden nach Schwarzenberg's Vorschlag am 16. Februar, 
und dauerte eine ganze Woche hindurch. Es zeigte sich so- 
gleich, daß Preußens Forderung der Parität im Bundes- 
präsidium keine Aussicht auf Erfüllung hatte. Zunächst er- 
klärte Schwarzenberg die ungeheuere Dringlichkeit der Einsetzung 
der neuen Behörden; man dürfe sie durch das Einschieben 
einer doch gar nicht so einfachen Frage nicht aufhalten; sei 
man erst in Frankfurt, so solle die Theilnahme Preußens 
am Präsidium die erste Forderung sein, die er selbst an das 
neue Plenum stellen würde. Zum Beweise seiner guten 
Gesinnung begann er dann die Frage zu behandeln, welche 
Functionen dem Präses als solchem nach der Geschäftsordnung 
oblägen, Eröffnung der Einläufe, Überweisung derselben an 
die betreffende Stelle, Anberaumung der Sitzungen u. s. w., 
und erwog bei jeder einzelnen, ob Preußen dabei Mitwirkung 
erhalten könne oder nicht. Was er hier bejahen zu dürfen 
glaubte, wollte er dann in Frankfurt zur Annahme auf das 
Allerdringendste empfehlen; mehr, versicherte er, könne er 
pflichtmäßig nicht thun; einen gewißen Ehrenvorzug aufzu- 
geben, verbiete die Würde des Kaisers unbedingt. Das 
Alles blieb weit hinter dem preußischen Begehren völliger 
Gleichberechtigung oder einfaches Wechsels im Präsidium zu- 
rück; Manteuffel fuhr dann nach Berlin, um persönlich dem 
Könige Vortrag zu erstatten, kam aber mit der bestimmten 
Weisung zurück, fest auf dem ganzen Umfang der Forderung 
zu beharren. Schwarzenberg räumte darauf noch einige 
Punkte der Geschäftsordnung ein; auch Manteuffel vermied 
es zur Zeit, ein klares Ultimatum zu stellen, eine definitive 
Verständigung aber wurde nicht erreicht, und Manteuffel
	        
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