1851 Verhandlung über das Bundespräsidium. 87
Die Verhandlung der beiden Minister begann dann in
Dresden nach Schwarzenberg's Vorschlag am 16. Februar,
und dauerte eine ganze Woche hindurch. Es zeigte sich so-
gleich, daß Preußens Forderung der Parität im Bundes-
präsidium keine Aussicht auf Erfüllung hatte. Zunächst er-
klärte Schwarzenberg die ungeheuere Dringlichkeit der Einsetzung
der neuen Behörden; man dürfe sie durch das Einschieben
einer doch gar nicht so einfachen Frage nicht aufhalten; sei
man erst in Frankfurt, so solle die Theilnahme Preußens
am Präsidium die erste Forderung sein, die er selbst an das
neue Plenum stellen würde. Zum Beweise seiner guten
Gesinnung begann er dann die Frage zu behandeln, welche
Functionen dem Präses als solchem nach der Geschäftsordnung
oblägen, Eröffnung der Einläufe, Überweisung derselben an
die betreffende Stelle, Anberaumung der Sitzungen u. s. w.,
und erwog bei jeder einzelnen, ob Preußen dabei Mitwirkung
erhalten könne oder nicht. Was er hier bejahen zu dürfen
glaubte, wollte er dann in Frankfurt zur Annahme auf das
Allerdringendste empfehlen; mehr, versicherte er, könne er
pflichtmäßig nicht thun; einen gewißen Ehrenvorzug aufzu-
geben, verbiete die Würde des Kaisers unbedingt. Das
Alles blieb weit hinter dem preußischen Begehren völliger
Gleichberechtigung oder einfaches Wechsels im Präsidium zu-
rück; Manteuffel fuhr dann nach Berlin, um persönlich dem
Könige Vortrag zu erstatten, kam aber mit der bestimmten
Weisung zurück, fest auf dem ganzen Umfang der Forderung
zu beharren. Schwarzenberg räumte darauf noch einige
Punkte der Geschäftsordnung ein; auch Manteuffel vermied
es zur Zeit, ein klares Ultimatum zu stellen, eine definitive
Verständigung aber wurde nicht erreicht, und Manteuffel